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GW-Wahnsinn: Polizei stoppt fahrenden Swimmingpool

24.07.2013 11:00 Uhr
GW-Wahnsinn: Polizei stoppt fahrenden Swimmingpool
Einem Polizisten kam am Sonntag in Eibenstock ein BMW-Cabrio ohne Kennzeichen entgegen, dessen Inneres in einen Pool umgebaut war.
© Foto: Polizeidirektion Chemnitz

Der Wagen nicht zugelassen, die Insassen betrunken: Einem Beamten kam am Sonntag im sächsischen Eibenstock ein BMW-Cabrio ohne Kennzeichen entgegen, dessen Innenraum in einen Pool verwandelt war.

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Ein fahrender Swimmingpool, eine wilde Flucht und ein Haufen Schaulustiger – die Polizei im sächsischen Ort Eibenstock hatte am Sonntag eine Begegnung der besonders skurrilen Art. Laut dem Bericht der Direktion Chemnitz kam einem Beamten auf dem Motorrad auf der Blauenthaler Hauptstraße gegen 14 Uhr ein Cabrio ohne Kennzeichen entgegen, dessen Innerenraum zu einem Pool umgebaut war. Neben dem Fahrer saßen zwei junge Männer, ein dritter hockte auf der Kofferraumhaube, die Füße im Wasser.

Als der Polizist die Verfolgung aufnahm, bog das Cabrio auf einen Parkplatz ab, wobei "eine große Menge Wasser aus dem Pkw schwappte". Die vier Männer im Alter von Mitte 20 sprangen heraus und flüchteten durch das Flussbett der nahen Zwickauer Mulde. Vom anderen Ufer aus beobachteten sie weitere Vorgehen des Beamten.

Der Polizeiobermeister forderte zunächst über Funk Verstärkung an und besah sich dann den Pkw genauer. Dieser war im Fahrgastraum komplett abgedichtet, mit Poolfarbe gestrichen und mit Wasser gefüllt. Da den Wagen immer mehr Schaulustige umringten, fürchtete der Beamte, dass sich die vier "Poolboys" den BMW zurückholen würden. Deshalb ließ er die Luft aus den Reifen und durchtrennte im Motorraum das Zündkabel. Schließlich stellte sich der 27-jährige mutmaßliche Fahrer, er war augenscheinlich betrunken.

Derzeit ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr und dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da der Wagen nicht zugelassen war. Ob der Betrieb des fahrbaren Pools noch weitere Gesetzesverstöße erfüllt, muss noch geprüft werden. "Das können selbst Experten aufgrund des konkreten Falls nicht sofort beantworten", teilte die Dienststelle am Dienstag mit. (se)

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