Die EU-Kommission will die Regeln für die Typgenehmigungen von Fahrzeugen verschärfen. Das geht aus einem "Frage-und-Antwort"-Dokument hervor, das im Zuge des vergangene Woche eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland veröffentlicht wurde. Wie berichtet wirft Brüssel Berlin Untätigkeit bei der Anwendung der Kältemittelrichtlinie vor, weil Daimler in einige Fahrzeugmodelle noch das bislang übliche Kältemittel R-134a einfüllt, obwohl dort aus Sicht der Kommission seit 1. Januar 2013 eine weniger klimaschädliche Substanz verwendet werden müsste.
Daimler hingegen sieht in der Weiterverwendung des alten Kältemittels keinen Gesetzesverstoß, weil die neuen Modelle nachträglich mit älteren Typgenehmigungen ausgestattet und damit nach Meinung der Stuttgarter richtlinienkonform wurden. Diese Vorgehensweise sei vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt worden und damit rechtens. Über diesen Disput wird vermutlich der Europäische Gerichtshof zu entscheiden haben.
Dass es überhaupt so weit kommt, will Brüssel aber künftig verhindern. Daher soll die Richtlinie 2007/46/EC noch in diesem Jahr nachjustiert werden. Der Kältemittel-Streit habe gezeigt, dass ansonsten eine Gefahr für den Binnenmarkt bestehe, wenn quasi jeder Stichtag durch die Verwendung alter Typgenehmigungen umgangen werden könne, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Dokument.
Die EU-Kommission betont dort auch, dass die aktuellen Typgenehmigungsregeln keine Strafzahlungen für die Nichterfüllung von Auflagen vorsehen. Insofern sei ein "Freikaufen" aus den Verpflichtungen der Kältemittel-Richtlinie durch Daimler keine Option. (ng)