Wenn ein Gebrauchtwagen mit einer grünen Umweltplakette verkauft wird, obwohl dieser nur eine gelbe Plakette führen dürfte, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurückgeben – auch wenn beide Parteien einen Ausschluss der Gewährleistung vereinbart haben. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Aktenzeichen: I-22 U 103/11) hervor.
Die beiden Privatpersonen hatten unter Ausschluss der Gewährleistung den Kaufvertrag über einen Mercedes Benz E 320 CDI geschlossen. Beim Kauf war das Fahrzeug mit einer grünen Umweltplakette versehen. Bei der Anmeldung ergab sich, dass nur eine gelbe Plakette zulässig gewesen sei. Der Käufer beantragte die Rückgabe des Fahrzeugs und die Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 8.200 Euro.
Das Gericht gab ihm Recht und urteilte, dass hier keine Berufung auf den Ausschluss der Gewährleistung möglich sei. Der Verkäufer muss das Fahrzeug zurücknehmen, denn das Vorhandensein einer grünen Plakette bedeute, so das Gericht, dass "eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden" sei. "Dies ergebe sich daraus, dass die Parteien vor dem Kauf ausdrücklich die grüne Plakette thematisiert hätten und der Kläger damit zu erkennen gegeben hätte, dass diese für ihn von wesentlicher Bedeutung sei", ist in der Urteilsbegründung des OLG zu lesen. Dem Kläger steht somit ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. (en)
Die ausführliche Urteilsbegründung hat das OLG auf seinen Internetseiten veröffentlicht.