-- Anzeige --

Urteil: Gebrauchtwagen mit falscher Plakette ist Rücktrittsgrund

23.07.2012 10:34 Uhr
Urteil: Gebrauchtwagen mit falscher Plakette ist Rücktrittsgrund
Werden falsche Angaben zur Rechtmäßigkeit einer grünen Umweltplakette gemacht, kann dies laut einem aktuellen Urteil den Rücktritt vom Kaufvertrag begründen.
© Foto: TÜV Rheinland

Wenn das Fahrzeug beim Verkauf eine grüne Plakette hatte, dann sei dadurch eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden. Der Ausschluss der Gewährleistung gelte somit nicht.

-- Anzeige --

Wenn ein Gebrauchtwagen mit einer grünen Umweltplakette verkauft wird, obwohl dieser nur eine gelbe Plakette führen dürfte, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurückgeben – auch wenn beide Parteien einen Ausschluss der Gewährleistung vereinbart haben. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Aktenzeichen: I-22 U 103/11) hervor.

Die beiden Privatpersonen hatten unter Ausschluss der Gewährleistung den Kaufvertrag über einen Mercedes Benz E 320 CDI geschlossen. Beim Kauf war das Fahrzeug mit einer grünen Umweltplakette versehen. Bei der Anmeldung ergab sich, dass nur eine gelbe Plakette zulässig gewesen sei. Der Käufer beantragte die Rückgabe des Fahrzeugs und die Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 8.200 Euro.

Das Gericht gab ihm Recht und urteilte, dass hier keine Berufung auf den Ausschluss der Gewährleistung möglich sei. Der Verkäufer muss das Fahrzeug zurücknehmen, denn das Vorhandensein einer grünen Plakette bedeute, so das Gericht, dass "eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden" sei. "Dies ergebe sich daraus, dass die Parteien vor dem Kauf ausdrücklich die grüne Plakette thematisiert hätten und der Kläger damit zu erkennen gegeben hätte, dass diese für ihn von wesentlicher Bedeutung sei", ist in der Urteilsbegründung des OLG zu lesen. Dem Kläger steht somit ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. (en)

Die ausführliche Urteilsbegründung hat das OLG auf seinen Internetseiten veröffentlicht.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Schaden- und Rücknahmegutachter (m/w/d)

Frankfurt am Main;Frankfurt am Main

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.