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Entscheidung: VW-Gesetz von Regierung beschlossen

27.05.2008 11:18 Uhr
VW Logos Produktion
Neuauflage des VW-Gesetzes beschlossen: Niedersachsen behält sein Vetorecht.
© Foto: Volkswagen

Die Bundesregierung hat die Neufassung des umstrittenen VW-Gesetzes beschlossen. Das Kabinett stimmte dem Entwurf von Justizministerin Brigitte Zypries zu, hielt sich aber eine juristische Hintertür offen. Brüssel reagierte prompt.

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Das VW-Gesetz mit der starken Stellung Niedersachsens bei Europas größtem Autobauer droht erneut zum Zankapfel zwischen Bundesregierung und Brüssel zu werden. Das Kabinett beschloss am Dienstag die Neufassung des fast 50 Jahre alten Gesetzes. Aus der EU-Kommission kam prompt Widerstand: "Falls das Gesetz so bleibt wie es ist, haben wir keine andere Wahl, als wieder vor Gericht zu gehen", sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Streitpunkt ist die Regelung, dass Niedersachsen mit 20 Prozent sein Vetorecht in der VW-Hauptversammlung behält. Nach dem Aktienrecht üblich sind 25 Prozent. VW-Großaktionär Porsche attackierte die Regierung: "Wir fühlen uns als Investor benachteiligt und verstehen nicht, dass die Bundesregierung einen Rechtsstreit mit der EU-Kommission riskiert." Um die künftige Machtverteilung beim Wolfsburger Autokonzern zeichnet sich damit auf verschiedenen Schauplätzen ein langes juristisches Tauziehen ab. Großaktionär Porsche teilte am Dienstag mit, man habe Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung eingereicht. Auf dem Aktionärstreffen im April in Hamburg hatte Niedersachsen den Porsche-Vorstoß blockiert, die Sperrminorität in der VW-Satzung von 20 auf 25 Prozent zu erhöhen. Auch die Landesregierung ist vor Gericht gegangen, um Klarheit bei der Satzung zu schaffen. Die Bundesregierung war durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Neufassung des VW-Gesetzes gezwungen worden. Die Luxemburger Richter hatten im Oktober 2007 die Vorschrift gekippt, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann - auch wenn er mehr Aktien besitzt. Zudem wurde das Recht von Bund und Land aufgehoben, je zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu schicken. Diese beiden Punkte setzte Bundesjustizministerium Brigitte Zypries (SPD) in ihrem Gesetzentwurf um. Am 20-Prozent-Vetorecht hielt sie aber fest. Bedeutsame Entscheidungen in der VW-Hauptversammlung könnten unverändert nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent plus einer Aktie getroffen werden, teilte Zypries mit. Damit sind auch künftig Beschlüsse gegen den Willen des nach Porsche zweitgrößten VW-Aktionärs Niedersachsen mit gut 20 Prozent der Stimmrechte nicht möglich. Der Sportwagenbauer Porsche besitzt rund 31 Prozent und will seinen VW-Anteil bis zum Herbst auf über 50 Prozent ausbauen.

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