Die von der EU-Kommission geplanten Klimaschutz-Auflagen auch für Kleintransporter stoßen bei den Bundesländern auf erhebliche Bedenken. Sie verweisen auf damit verbundene Kosten für Unternehmer. Der Vorschlag wahre "nicht die nötige Balance zwischen ökologischer Verantwortung und wirtschaftlicher Tragfähigkeit", erklärte der Bundesrat am Freitag. Auch seien die geplanten Strafzahlungen bei Überschreitung der geplanten Grenzwerte für den zulässigen Kohlendioxid-Ausstoß neu zugelassener Fahrzeugen "inakzeptabel". Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) sollte laut Kommissionsvorschlag von 2014 an geregelt werden (wir berichteten). Er ist ab 2016 für die dann gesamte neue Autoflotte auf den durchschnittlichen Wert von höchstens 175 Gramm CO2 je Kilometer festgelegt. Bis 2020 sind 135 Gramm zu erreichen. Bei Überschreitung der Werte um mehr als drei Gramm müssten 120 Euro pro Gramm Strafe gezahlt werden. Das aber überschreite die "Strafzahlungen anderer Industrien bei weitem", argumentierte der Bundesrat. Zweifel äußerten die Bundesländer auch an der Kompetenz zur Vereinnahmung der "steuerähnlichen Abgabe" in der Brüsseler EU-Kasse. Solche Einnahmen gehörten in die nationalen Haushalte. Die Länder bekräftigten die Notwendigkeit von Klimaschutzmaßnahmen, betonten aber, dass sie "im Einklang mit den berechtigten Interessen stehen"» müssten: Dazu gehörten die dauerhafte Mobilität von Bürgern und Wirtschaft sowie "die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie". (dpa)
EU-Pläne: Bundesrat gegen CO2-Auflagen für Kleintransporter
Die von der EU-Kommission geplanten Klimaschutz-Vorschriften für leichte Nutzfahrzeuge stoßen bei den Bundesländern auf erhebliche Bedenken. Sie verweisen auf damit verbundene Kosten für die Fahrzeughersteller.