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Regeln für Roboterautos: Die wichtigsten Fragen und Antworten

13.04.2016 11:52 Uhr
Regeln für Roboterautos: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Bis Autos komplett autonom unterwegs sind, wird es noch einige Zeit dauern. Der rechtliche Rahmen dafür ist aber schon in Arbeit.
© Foto: Bosch

Von Zug-, Saum- und Reittieren ist die Rede in den rechtlichen Grundlagen für die heute gültige Straßenverkehrsordnung. Von Fahrerassistenzsystemen oder gar Roboterautos keine Spur. Das soll sich jetzt ändern.

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Von Annika Grah, dpa

Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr aus dem Jahr 1968 bildet die Basis für die Straßenverkehrsregeln in den meisten Ländern der Welt. In den 60er Jahren hat allerdings niemand an Autos gedacht, die in bestimmten Situationen selbst Verantwortung übernehmen. Änderungen, die Fahrerassistenzsysteme einschließen, wurden 2014 schon von einer Arbeitsgruppe der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) beschlossen, müssen nun aber noch in nationales Recht gegossen werden. Das Bundeskabinett hat deshalb am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.

Worüber entscheidet das Kabinett?

Artikel 8 des Wiener Übereinkommens sieht vor, dass jedes Fahrzeug einen Fahrer haben muss. Darin ist auch die Rede von Zugtieren, die der Fahrer zu jeder Zeit kontrollieren können soll. Aber Fahrerassistenzsysteme tauchen nicht in den Gesetzestexten auf. Künftig jedoch soll der Fahrer einen Teil der Kontrolle abgeben dürfen, wie Juraprofessor Eric Hilgendorf von der Forschungsstelle Robotrecht an der Universität Würzburg erklärt. Dabei wird aber geregelt sein, dass die Systeme so ausgelegt sein müssen, dass sie immer durch den Fahrer übersteuert werden können.

Was ändert sich dann praktisch?

Bei schon existierenden Fahrerassistenzsystemen wie Park- oder Stauassistenten muss der Fahrer dem System bislang immer signalisieren, dass er noch am Ball ist. Bei den neuesten Parksystemen wie sie im BMW 7er und bei Daimlers E-Klasse vorkommen, mit deren Hilfe Autos mit dem Smartphone oder einem speziellen Schlüssel in die enge Garage ferngesteuert werden können, muss der Fahrer beispielsweise immer eine Art Notfallknopf gedrückt halten. Wenn er ihn loslässt, bleibt das Auto abrupt stehen. Diese ununterbrochene Kontrolle könnte künftig wegfallen. Welche Systeme allerdings tatsächlich unter die neuen Freiheiten fallen, muss die UNECE-Arbeitsgruppe erst im Detail festlegen.

Wie kommt es, dass heute schon autonome Autos auf deutschen Autobahnen unterwegs sind?

Das ist nur zu Testzwecken erlaubt. Sowohl Fahrer als auch Fahrzeug müssen bei den zuständigen Regierungspräsidien angemeldet werden. Und der Fahrer darf niemals die Kontrolle komplett abgeben.

Wie ist das in anderen Ländern geregelt?

Die USA haben das Wiener Übereinkommen nie unterschrieben. Deshalb sind die verkehrsrechtlichen Hürden für autonomes Fahren dort niedriger als in Deutschland. Die US-Verkehrsbehörde NHTSA hat 2013 Leitlinien für das Testen von Roboterautos verabschiedet. Die wird in den Bundesstaaten unterschiedlich umgesetzt. Im US-Bundesstaat Kalifornien wurde im Dezember ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem vorsieht, dass immer ein Fahrer mit Führerschein in einem autonomen Fahrzeug sitzen und die Autos ein Lenkrad haben müssen.

Welche Regeln müssen in Deutschland noch geändert werden?

Haftungsfragen sind nach wie vor umstritten, sagt Rechtsexperte Hilgendorf, vor allem für den Fall von Unfällen. Auch für den nächsten Schritt, nach dem der Fahrer nur Passagier sein wird, braucht es noch Änderungen. "Es sind noch viele Rechtsfragen zu klären, bis die Maschine Autos ohne Fahrer steuern darf", sagt Hilgendorf. Das Bundesverkehrsministerium will sich als nächstes auf internationaler Ebene dafür einsetzen, den Begriff des Fahrers so zu erweitern, dass ihm künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt werden.

Wann ist mit Roboterautos zu rechnen?

Bei den Autoherstellern geht man davon aus, dass die Technik in den kommenden Jahren zügig voranschreitet. Um 2020 rechnet man mit hochautomatisiertem Fahren zum Beispiel auf der Autobahn. Im komplexeren Stadtverkehr dürfte das noch länger dauern. Erst nach 2025, so zumindest die Rechnung des Autozulieferers Continental, wird das Auto komplett die Kontrolle übernehmen.

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