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Arbeitskreis I: Fahrverbot als "Nebenstrafe" klar abgelehnt

31.01.2017 02:07 Uhr
Arbeitskreis I: Fahrverbot als "Nebenstrafe" klar abgelehnt
Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Führerschein künftig nicht nur bei "klassischen" Verkehrsdelikten wie z.B. Alkoholfahrten, sondern auch bei allgemeiner Kriminalität quasi als "Nebenstrafe" eingezogen werden dürfen. Der 55. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich mit Nachdruck gegen dieses Vorhaben ausgesprochen.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Eltern und Ehegatten, die ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen sowie Straftäter müssen künftig nicht fürchten, auch mit Fahrverboten oder der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis belegt zu werden. Der Verkehrsgerichtstag lehnte solche Maßnahmen als "Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität" strikt ab.

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Der Arbeitskreis I des diesjährigen Verkehrsgerichstages lehnte mit einer weit überwiegenden Mehrheit den vorgesehenen Gesetzentwurf für eine solche "Nebenstrafe" ab. Ein praktisches Bedürfnis dafür wurde nicht gesehen.

Soweit der Vorschlag damit begründet wird, anderenfalls zu vollstreckende Freiheitsstrafen abzuwenden, "würde dies zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Privilegierung der Fahrerlaubnisinhaber führen", heißt es wörtlich in der Resolution.

Statt eines Fahrverbots sollte "auch bei Vermögenden das Potential der Geldstrafe durch eine gründliche Ermittlung der Vermögensverhältnisse ausgeschöpft werden". Der AK I sah deshalb "mehrheitlich kein Bedürfnis für eine weitere Ausdifferenzierung des Sanktionensystems im Bereich der leichten und mittleren Kriminalität".  (wkp)

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