"100 Jahre nach der Titanic": Unter diesem Motto stand der traditionelle AK VIII "Seefahrt". Geleitet wurde er durch Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Ehlers, Präsident und Professor des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie a.D. Wie schon häufig zuvor bei Verkehrsgerichtstagen, wurde dabei die Diskussion über die Sicherheit von Fahrgastschiffen in Goslar neu aufgenommen. Angesichts der "Costa Concordia"-Katastrophe standen dabei Themen wie Sicherheitsanstrengungen und Sicherheitskultur von Touristikunternehmen, Schiffbau und Administration im Schwerpunkt.
Die Überprüfung hat begonnen
Angesichts der wachsenden Bedeutung der Fahrgastschifffahrt machen es Seeunfälle wie der der "Costa Concordia" erforderlich, dass die Schiffssicherheitsmaßnahmen kontinuierlich überprüft und ganzheitlich weiterentwickelt werden. Der Arbeitskreis begrüßte es, dass die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) mit der Überprüfung begonnen hat und von der Kreuzfahrtindustrie bereits selbstverpflichtende Maßnahmen eingeleitet worden sind, auch wenn die Unfalluntersuchung zur "Costa Concordia" durch die italienischen Behörden noch nicht abgeschlossen ist. Der Arbeitskreis stellte fest, dass die international geltenden technischen Anforderungen an Kreuzfahrtschiffe vom Grundsatz her "sehr streng" sind.
Ausreichende Antriebsleistung trotz Emissionsvorschriften
In seiner weiteren Beschlussfassung stellte der AK VIII fest: Entscheidend ist, dass die geltenden Sicherheitsbestimmungen beachtet und Verstöße erkannt und konsequent geahndet werden. Es muss zum Beispiel gewährleistet werden, dass die wasserdichten Schottschiebetüren geschlossen gefahren werden und bereits beim Schiffsentwurf der Einbau solcher Türen minimiert wird. Schiffe müssen auch bei Einhaltung der Regeln zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen über eine ausreichende Antriebsleistung verfügen, um auch bei schwerem Wetter steuerfähig zu bleiben.
Forderung zur Entwicklung einer Sicherheitskultur
Da die meisten Unfälle auf menschlichem Fehlverhalten beruhen, ist dem "menschlichen Faktor" noch mehr Bedeutung beizumessen. Neben ergonomischen Aspekten gehören dazu interkulturelle Kommunikation, Konfliktmanagement, Ermüdungsprobleme sowie psychologische und soziale Faktoren.
Die Schifffahrtsunternehmen werden nachdrücklich aufgefordert, dies bei der Entwicklung ihrer Sicherheitskultur noch stärker zu berücksichtigen. Hierbei kommt dem Internationalen Sicherheitsmanagement-Code (ISM-Code) eine besondere Bedeutung zu. Seine Umsetzung muss ständig verbessert, die Auditoren müssen stärker sensibilisiert und die Überwachung intensiviert werden.
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen dürfen sich nicht nur auf das Schiffspersonal beschränken, sondern müssen auch den Landbetrieb sowie die Schifffahrtsverwaltungen und deren Beauftragte einbeziehen. Für Notfälle sind qualitativ bessere Planungen, intensives Training und regelmäßige Übungen erforderlich. Technische Entscheidungshilfesysteme an Bord können hilfreich sein. Dafür müssen belastbare Kriterien entwickelt werden. (lk/ll)
Arbeitskreis VIII: Sicherheit von Fahrgastschiffen in neuer Diskussion
Der Seefahrts-AK in Goslar ist sich einig: Geltende Schiffssicherheitsmaßnahmen müssen kontinuierlich überprüft, ganzheitlich weiterentwickelt und Verstöße konsequent geahndet werden, um Unfälle wie den der "Costa Concordia" künftig zu vermeiden.