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Goslar AK VII: Endlich Anstöße zu besserer Ausbildung von Fahrlehrern

05.02.2016 16:56 Uhr
Führerschein, Fahrlehrer, Fahrschule
Der Arbeitskreis VII hat sich für eine grundlegende Reform des Fahrlehrerrechts stark gemacht.
© Foto: TÜV Rheinland

Der Arbeitskreis VII hat sich für eine grundlegende Reform des Fahrlehrerrechts und eine grundsätzlich verbesserte Ausbildung auch der Fahrlehrer selbst stark gemacht.

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Ausgehend von der Darstellung der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung zum Fahrlehrergesetz wurden in Goslar Hintergründe und Entstehung der Reformansätze vermittelt. Der aktuelle Diskussionsstand u. a. zu den Themen Bürokratieabbau, möglicher Wegfall des Vorbesitzes einzelner Fahrerlaubnisklassen, Weiterentwicklung des Berufsbildes der Fahrlehrer/innen, Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten für Fahrschulen und das Thema Elektromobilität in der Fahrausbildung standen dabei mit im Fokus. Auch Fragen der Beschäftigung von Fahrlehrern/innen als freie Mitarbeiter/innen in einer Fahrschule samt der Positionierung der einzelnen Interessenverbände im Hinblick auf die dazu geplanten gesetzgeberischen Maßnahmen wurden mit erörtert.

Vorabfrage: Wie wird sich die Reform auf die Ausbildung auswirken?

Seitens der Fahrlehrerschaft wurde vorab mit Spannung erwartet, ob und ggf. wie die vor einigen Jahren vorgenommene Reform der Lehrerbildung (Orientierung an professionellen Kompetenzen, Stärkung der bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteile) auf die Ausbildung von Fahrlehrern/innen übertragen werden kann und ob die erforderliche Vermittlung pädagogisch-psychologischer und verkehrspädagogischer Kompetenzen neue Ausbildungsinhalte nach sich ziehen bzw. die Dauer der Ausbildung verlängern wird.

Die Leitung des AK VII oblag Dr. jur. Peter Dauer LL.M., leitender Regierungsdirektor sowie Leiter der Abteilung Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs an der Behörde für Inneres und Sport der Stadt Hamburg. Weitere Referenten waren Dietrich Jaser vom Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V. (IDF) und der Kanzlei Jaser & Kollegen in Günzburg, ferner Dr. Thomas Kirschner vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg in Stuttgart sowie Prof. Dr. Detlev Leutner vom Lehrstuhl für Lehr-Lernpsychologie der Fakultät für Bildungswissenschaften an der Universität Duisburg-Essen.

Resolution: "Das Fahrlehrerrecht muss reformiert werden"

Am Ende der zweitägigen Beratungen wurde folgende Schlussempfehlung abgegeben:

=> Für den Zugang zum Fahrlehrerberuf ist das Mindestalter von derzeit 22 Jahren auf 21 Jahre zu senken. Die Anhebung vom Hauptschulabschluss auf den mittleren Bildungs- abschluss ist vorzunehmen. In Einzelfällen muss dabei auch Bewerber(inne)n mit ande- ren Qualifikationen der Zugang zum Fahrlehrerberuf ermöglicht werden. Neben der Klas- se BE müssen nur noch die Fahrerlaubnisklassen A1 und C oder A1 und D nachgewie- sen werden (zu den einzelnen Klassen vergleiche § 6 Fahrerlaubnisverordnung).

=> In der Ausbildung der Fahrlehreranwärter muss der Erwerb pädagogischer Kompetenzen einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen. Die Mehrheit des Arbeitskreises ist der Auffassung, dass dies eine deutliche Verlängerung der Ausbildungszeit sowohl in der Fahrlehrerausbildungsstätte als auch in der Ausbildungsfahrschule bedingt. Die fahrprak- tische Prüfung muss vor Beginn der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte be- standen werden. Das Berichtsheft zur Reflexion der praktischen Ausbildung ist beizube- halten; seine Bedeutung und Kontrolle sind gesetzlich konkreter zu fassen.

=> Die Ausbildung der Ausbildungsfahrlehrer ist zu verbessern. Die Mehrheit des Arbeits- kreises ist der Auffassung, dass eine Prüfung gesetzlich einzuführen ist.

=> Die Kooperationsmöglichkeiten von Fahrschulen sind zu verbessern. Die mögliche Zahl von Zweigstellen ist angemessen anzuheben. Für beides sind Verantwortlichkeiten und Kontrollmöglichkeiten klar zu regeln.

=> Zur Entbürokratisierung des Fahrschulbetriebs sind Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten auf das absolut Notwendige zu beschränken. Die Mehrheit des Arbeitskreises ist der Auf- fassung, dass der Tagesnachweis abzuschaffen ist.

=> Beschäftigungsverhältnisse mit freien Mitarbeitern sind gesetzlich auszuschließen.

=> Die Fahrschulüberwachung ist unter stärkerer Berücksichtigung pädagogischer Aspekte durchzuführen und bundesweit zu vereinheitlichen. (wkp)

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