Wer im Parterre wohnt und nachts seine Terrassentür offen lässt, handelt grob fahrlässig. Entwenden Diebe den Autoschlüssel aus der Wohnung und den vor dem Haus geparkten Pkw, muss die Versicherung keinen Cent zahlen. Dies entschied des Oberlandesgericht München in einem aktuellen Urteil (Az 7 U4196/05). Im gegenständlichen Fall hatte der Besitzer eines neuen VW Touareg seine Hose mit dem Autoschlüssel in der Garderobe abgelegt und die Schiebetür im Wohnzimmer geöffnet. Während der Mann schlief, wurde das Fahrzeug gestohlen. Die Kaskoversicherung weigerte sich, für den entstandenen Schaden aufzukommen, worauf der Geschädigte vor Gericht zog. Dieses folgte jedoch der Argumentation der Assekuranz: Wer eine ebenerdige Terrassentür nachts ohne besondere Sicherungsbestimmungen offenlasse, missachte einfachste Maßnahmen und handle grob fahrlässig. (kt)
Offene Türen können Kaskoschutz kosten
Urteil: Entwenden Diebe Autoschlüssel und Pkw, muss die Versicherung keinen Cent zahlen