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Ratgeber: "Hagelschäden unproblematischer als vielfach angenommen"

02.09.2011 14:04 Uhr
Ratgeber: "Hagelschäden unproblematischer als vielfach angenommen"
Hagelkörner richten zwar oft massive, aber dennoch in der Regel unproblematisch zu behebbare Schäden an.
© Foto: PRESSE + PR PFAUNTSCH

Vorwiegend während der warmen Sommermonate kracht und donnert es immer öfter. Hagelschäden an Autos sind laut den Deutschen Versicherern allerdings meist weit unproblematischer zu lösen, als der Autofahrer dies oftmals glaubt.

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät in einer aktuellen Meldung, man solle einen Hagel- oder Sturmschaden sofort der Versicherung melden. Grund dafür sind die Sammelgutachten, die in einer Region zu einer gewissen Zeit erstellt werden. Verpasst man jedoch diesen Termin, müsse man sich oft monatelang in Geduld üben, auch wenn derartige Schäden schon durch eine Teilkasko-Versicherung abgedeckt sind. Versicherungen regulieren Schäden, die der Sturm direkt am Fahrzeug bewirkt hat. Darüber hinaus kümmert sich die Versicherung finanziell auch um jene Schäden, welche beispielsweise durch herumfliegende Gegenstände entstanden sind, welche ein Sturm ausgelöst hatte. Auch den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes müssten Vollkaskoversicherte keinesfalls fürchten. Bei einer Teilkasko-Versicherung hingegen werde eine Selbstbeteiligung von durchschnittlich 300 Euro fällig, die in Einzelfällen je nach Vereinbarung und Prämienhöhe variiert. Einig sind sich die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammengeschlossenen Kfz-Assekuranzen indes in ihrer Überzeugung, dass "Hagelschäden an sich problemlos zu reparieren" sind. Abwicklung, Techniken etc. sind im Gegensatz zu früheren Jahren heute weitestgehend institutionalisiert, also auf die Gegebenheiten hin entsprechend angepasst. Allerdings sollte man sich als Kunde eines sogenannten "Lack-" und "Dellendoktors" vor der Abgabe seines Fahrzeugs auch genau über das tatsächliche Know-How und die angewandten Techniken des favorisierten Dienstleisters näher informieren. (hp)

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