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Verkehrssicherheit: Volksfestbesuch kann teuer werden

23.09.2011 06:46 Uhr
Verkehrssicherheit: Volksfestbesuch kann teuer werden
Herbstzeit ist Volksfestzeit. Da schaut der eine oder andere gern etwas tiefer in den Maßkrug. Im Fall einer Verkehrskontrolle kann das Maß aber schnell voll sein. Der ADAC rät: Im Zweifelsfall das Auto stehen lassen, sonst könnte es teuer werden.
© Foto: Presse+PR Pfauntsch-lk

Während der Volksfestzeit im Herbst müssen Autofahrer mit verstärkten Verkehrskontrollen rechnen. Der ADAC rät allen, die nicht auf die Maß verzichten möchten, das Auto stehen zu lassen, da sonst weitreichende Folgen drohen können.

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Während der Volksfestzeit im Herbst müssen Autofahrer mit verstärkten Verkehrskontrollen rechnen. Schon 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer können weitreichende Folgen haben. Verkehrssünder erwarten dann 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Der ADAC rät allen, die auf Bier nicht verzichten möchten, das Auto stehen zu lassen und lieber öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Denn wer mit seinem Pkw einen Unfall verursache oder auffällig fahre, begeht bereits ab 0,3 Promille im Blut eine Straftat und wird mit einer Geldbuße und mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug belangt. Ab 1,1 Promille liegt grundsätzlich eine Straftat vor Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Radfahrer sollten ebenfalls nicht zu tief ins Glas schauen Ähnliches gelte für Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr erwischt werden, da auch diese Fahrt eine Straftat darstellt. Sie verlieren sogar den Führerschein, wenn die Fahrerlaubnisbehörde wegen der ungewöhnlich hohen Alkoholisierung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt und kein positives Gutachten vorgelegt wird. Auch am Folgetag besteht noch Gefahr Auch der "Kater danach" sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn am Morgen nach einem bierseligen Festbesuch ist man häufig noch nicht fahrtüchtig, da der Körper nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbaut. Wer glaubt, sich durch eine üppige Mahlzeit eine Grundlage für seinen Bier- oder Weingenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen könne die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern, erklären die Experten. Tee und Kaffee seien auch keine Lösung, denn sie machen nicht nüchtern, sondern nur wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen. (lk)

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