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VW-Dieselaffäre: Klagen zu angeblichen Amtspflichtverletzungen abgewiesen

27.08.2020 14:22 Uhr
VW-Dieselaffäre: Klagen zu angeblichen Amtspflichtverletzungen abgewiesen
Die VW-Dieselaffäre war im September 2015 zuerst in den USA ans Licht gekommen.
© Foto: picture alliance/Foto Huebner

Mehrere Kläger haben der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, hinsichtlich des Abgas-Skandals VW nicht ausreichend geprüft und überwacht zu haben. Das Landgericht Stuttgart sieht die Klagen als unzulässig und unbegründet an.

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Das Landgericht Stuttgart hat mehrere Klagen zu angeblichen Amtspflichtverletzungen der deutschen Behörden im Zusammenhang mit der VW-Dieselaffäre abgewiesen. Die mehr als 20 ähnlich gelagerten Klagen (Az. 7 O 425/19, 66/20 und 67/20) seien unzulässig und unbegründet, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können laut Landgericht Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

Die Kläger hatten der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) - vorgeworfen, VW nicht ausreichend geprüft und überwacht zu haben. Trotz früher Anzeichen für überhöhte Emissionen seien die Behörden zu lange untätig geblieben. Dafür forderten die Kläger Schadenersatz. Sie sind oder waren nach Gerichtsangaben jeweils Inhaber eines mit dem manipulierten VW-Dieselmotor EA 189 ausgestatteten Fahrzeuges.

Das Gericht urteilte, ein europarechtlicher Staatshaftungsanspruch sei nicht gegeben. Auch ein für Haftungsfragen nötiger hinreichender KBA-Verstoß bei der Erteilung der Typengenehmigung für die betreffenden VW-Fahrzeuge könne nicht festgestellt werden. Etwaigen Ansprüchen der Kläger nach der deutschen Amtshaftungsnorm stünde entgegen, dass zunächst eine Haftung von VW in Betracht komme - und ein eventueller Amtshaftungsanspruch kraft Gesetzes zurücktrete. Das Stuttgarter Landgericht war nach Worten eines Gerichtssprechers für die Klagen zuständig, da die Kläger hier ihren Wohnsitz haben. (dpa)

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KOMMENTARE


Hans-Jürgen Fischer

28.08.2020 - 15:07 Uhr

Also darf ich mit allem, was ich zusammenbaue, auch fahren, weil eine Prüfung durch das KBA maximal Empfehlungscharakter hat. Wenn eine Haftung durch die oberste Prüfbehörde ausgeschlossen ist. Ich hoffe die Kläger gehen zum Oberlandesgericht und finden dort Richter, die nicht so weltfremd agieren. Dass die Genehmigungsbehörde, die auch die Einhaltung überwachen soll, versagt hat, ist offensichtlich.


Thom

29.08.2020 - 22:24 Uhr

In diesem Land regiert die Mafia ... Äh sorry, der Lobbyismus.


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