Plakette ade
abgasuntersuchung E Ab 1. Januar 2010 wird am vorderen Kennzeichen keine AU-Plakette mehr geklebt. Die AU selbst bleibt aber erhalten und für die Kfz-Betriebe ändert sich relativ wenig. von Thomas Seidenstücker
Pünktlich mit der Silvesterrakete wird am 1. Januar 2010 die 2. Stufe der 41. Änderungsverordnung der StVZO gezündet (Konzept 2006/2010). Damit verbunden sind einige Änderungen für Werkstätten und Autohäuser, die allerdings schon seit 2006 im Wesentlichen bekannt sind. Denn: Die 1. Stufe der 41. Änderungsverordnung trat bereits am 1. April 2006 in Kraft. Wichtige Elemente darin, die bis heute sukzessiv wirksam wurden: die AU-Durchführung nach Leitfaden 4, die AUK (Motorrad AU) und die Einführung der Systemdatenprüfung. Darüber hinaus wurde für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System (OBD) die Abgasuntersuchung (AU) ein Teil der Hauptuntersuchung (HU). Damit entfiel…
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