Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Doch viele Hundebesitzer können ein Lied davon singen, welch hohe Kosten wie Tierarztbesuche, Futter und nicht zuletzt die Hundesteuer sie zu tragen haben. Gerade Berufstätige wissen oft nicht, wie sie ihren Hund während der Arbeitszeit betreuen sollen und engagieren daher einen "Dogsitter", der auf den Hund aufpasst. Daher stellt sich die Frage, ob die Kosten für einen "Dogsitter" steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35 a EStG absetzbar sind.
Nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müssen haushaltsnahe Dienstleistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen. Dazu gehören Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen.
Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze sind nach einem Urteil des FG Münster vom 25. Mai 2012 Leistungen, die für die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes aufgebracht werden, grundsätzlich auch haushaltsnah.
Nach § 35 a Abs. 4 EStG sind jedoch die haushaltsnahen Dienstleistungen "im" Haushalt des Steuerpflichtigen auszuführen. Das bedeutet, die Tätigkeit muss an Orten ausgeübt werden, die zum Haushalt gehören. Dies sind insbesondere, Räumlichkeiten des privaten Hauses / der Wohnung nebst Garten.
Daher sind im Falle des „Dogsitters“ folgende Situationen zu unterscheiden:
Fall 1: Holt die Betreuungsperson den Hund ab und bringt ihn erst nach Ende der Betreuungszeit wieder zurück, sprich wird die gesamte Betreuung an einem anderen Ort ausgeführt, so wird die Dienstleistung nicht „im“ Haushalt ausgeübt und daher besteht keine steuerliche Absetzbarkeit.
Fall 2: Kommt die Betreuungsperson hingegen in den Haushalt des Steuerpflichtigen und beaufsichtigt dort den Hund, so wird die Dienstleistung "im" Haushalt erbracht. Folglich sind diese Kosten als haushaltnahe Dienstleistungen absetzbar.
Tipp: Können Sie Ihren Hund nicht mit in den Urlaub nehmen, so lassen Sie ihn bei sich daheim versorgen. Diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, während Kosten für eine Hundepension nicht absetzbar sind.
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Koko von Knebel