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AUTOHAUS SteuerLuchs: Auf den Hund gekommen – eine steuerliche Betrachtung

02.10.2012 09:45 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Doch viele Hundebesitzer können ein Lied davon singen, welch hohe Kosten wie Tierarztbesuche, Futter und nicht zuletzt die Hundesteuer sie zu tragen haben.

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Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Doch viele Hundebesitzer können ein Lied davon singen, welch hohe Kosten wie Tierarztbesuche, Futter und nicht zuletzt die Hundesteuer sie zu tragen haben. Gerade Berufstätige wissen oft nicht, wie sie ihren Hund während der Arbeitszeit betreuen sollen und engagieren daher einen "Dogsitter", der auf den Hund aufpasst. Daher stellt sich die Frage, ob die Kosten für einen "Dogsitter" steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35 a EStG absetzbar sind.

Nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müssen haushaltsnahe Dienstleistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen. Dazu gehören Tätigkeiten, die gewöhn­lich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen.

Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze sind nach einem Urteil des FG Münster vom 25. Mai 2012 Leistungen, die für die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes aufgebracht werden, grundsätzlich auch haus­haltsnah.

Nach § 35 a Abs. 4 EStG sind jedoch die haushaltsnahen Dienstleistungen "im" Haushalt des Steuerpflichtigen auszuführen. Das bedeutet, die Tätigkeit muss an Orten ausgeübt werden, die zum Haushalt gehören. Dies sind insbesondere, Räumlichkeiten des privaten Hauses / der Wohnung nebst Garten.

Daher sind im Falle des „Dogsitters“ folgende Situationen zu unterscheiden:

Fall 1: Holt die Betreuungsperson den Hund ab und bringt ihn erst nach Ende der Be­treuungszeit wieder zurück, sprich wird die gesamte Betreuung an einem anderen Ort aus­geführt, so wird die Dienstleistung nicht „im“ Haushalt ausgeübt und daher besteht keine steuerliche Absetzbarkeit.

Fall 2: Kommt die Betreuungsperson hingegen in den Haushalt des Steuerpflichtigen und beaufsichtigt dort den Hund, so wird die Dienstleistung "im" Haushalt erbracht. Folglich sind diese Kosten als haushaltnahe Dienstleistungen absetzbar.

Tipp: Können Sie Ihren Hund nicht mit in den Urlaub nehmen, so lassen Sie ihn bei sich da­heim versorgen. Diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, während Kosten für eine Hundepension nicht absetzbar sind.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

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KOMMENTARE


Koko von Knebel

03.10.2012 - 14:33 Uhr

Ein wirklich interessanter Artikel! Über die Absetzbarkeit dieser Kosten haben wir uns bisher keine Gedanken gemacht, obwohl wir 3 Vierbeiner haben und täglich mit Vierbeiner arbeiten. Wir finden den Artikel so lesenwert, dass wir ihn bei uns bei Facebook gepostet haben. Hoffen das viele unserer Fans von der Absetzbarkeit Gebrauch machen.LG Koko von Knebel


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