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AUTOHAUS SteuerLuchs: Vorsicht Vertragsfalle – Betrüger wieder am Werk

18.09.2019 09:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Vorsicht Vertragsfalle – Betrüger wieder am Werk
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Lux-Krönig und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner

Der AUTOHAUS SteuerLuchs warnt: Mit Einträgen in ein inoffizielles Ausstellerverzeichnis will eine dubiose Firma aus Costa Rica aktuell schnelles Geld machen.

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Leider wird es anscheinend jedes Jahr zur Regel, dass wir Sie auf neue Abo- und Vertragsfallen aufmerksam machen müssen. 2018 warnten wir Sie vor der Abzock-Masche der Firma "Datenschutzauskunft-Zentrale". Diese Betrüger verschickten Faxe, die einen amtlichen Eindruck vermittelten und Hinweise zur DSGVO enthielten, an zahlreiche Unternehmen in ganz Deutschland und versuchten auf diese Weise, schlecht über die DSGVO informierte Firmen auszutricksen.

Nun gibt es wieder eine neue Masche von einer Firma namens "International Fairs Directory" aus Costa Rica. Unsere Kanzlei hat das Schreiben auch erhalten. Darin wird vermittelt, dass man mittels des beiliegenden Formulars Daten aktualisieren und mit dem ebenfalls beiliegenden Freiumschlag zurücksenden solle. Der Freiumschlag ist an ein Postfach in Niederaula in Hessen adressiert. In dem beiliegenden Schreiben wird suggeriert, dass wenn man nicht die Daten aktualisieren würde, man nicht mehr als Aussteller bei verschiedenen Messen teilnehmen könne. Die Abzocker haben natürlich keinerlei Kontakt zu den Messe-Veranstaltern. Fraglich ist aber, wie diese Firma überhaupt an die Adressen gekommen ist.

In dem Kleingedruckten wird dann die Abzocke erläutert. Schickt man das Datenblatt zurück, dann schließt man einen Vertrag über eine Laufzeit von drei Jahren über die Schaltung von Online-Werbeanzeigen. Die Kosten belaufen sich auf stolze 1.212,00 Euro pro Jahr. Weiterhin erklärt man sich damit einverstanden, dass die Betrüger die Inhalte aus der Firmenwebsite, Fotos und Logos verwenden dürfen. Zudem erklärt man sich mit der Geltung costa-ricanischen Rechts einverstanden. Gerichtsstand ist Alajuela in Costa Rica.

Reagieren Sie auf diese Schreiben auf gar keinen Fall!

Hinweis:

Sollten Sie bereits auf das Anschreiben reagiert und gegebenenfalls sogar unterschrieben haben, so gibt es gegebenenfalls die Möglichkeit eines Widerspruchs oder Anfechtung. Gerne helfen wir Ihnen dabei!

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