-- Anzeige --

AUTOHAUS SteuerLuchs: Der Jahresabschluss, Teil II – Abschreibungen

06.02.2013 11:00 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Abschreibungen sind beim Jahresabschluss ein Dauerbrenner. AUTOHAUS-Expertin Barbara Lux-Krönig gibt Tipps zu Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen und auf geringwertige Wirtschaftsgüter.

-- Anzeige --

1. Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen

Im Anlagevermögen sind Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Ge­schäftsbetrieb zu dienen. Durch die Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung) wird der jährliche Wertverlust zum Ausdruck gebracht.

Ab dem 1. Januar 2011 darf für neu angeschaffte Gegenstände nur noch die lineare Ab­schreibung angewendet werden. Die lineare Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer.

Die in früheren Jahren zulässigerweise vorgenommene degressive Abschreibung muss aber fortgeführt werden. Wird jedoch die degressive Abschreibung geringer als die lineare, so kann auf die lineare Abschreibung gewechselt werden.

Im Anlagevermögen von Autohäusern sind auch Vorführfahrzeuge auszuweisen. Obwohl Vorführfahrzeuge üblicherweise mit Weiterverkaufsabsicht erworben werden und nicht dau­ernd dem Unternehmen zur Verfügung stehen (in der Regel sechs Monate), überwiegt letzt­endlich die Gebrauchsbestimmung bzw. der Verwendungszweck des Fahrzeuges und daher sind diese dem Anlagevermögen zuzurechnen. Dabei beträgt die Nutzungsdauer von Pkw 6 Jahre, die von Nutzfahrzeugen 9 Jahre.

2. Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind. Daher liegt kein GWG vor, wenn das Wirtschaftsgut nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann. Daher ist ein Drucker für einen PC kein GWG, da er nicht selbstständig genutzt werden kann, da er für den Betrieb ei­nen PC benötigt. Anders ist der Fall aber zu bewerten, wenn der Drucker ein Kombigerät ist, das auch kopieren kann und dadurch PC-unabhängig betrieben werden kann. Dieses Kom­bigerät kann als GWG angesetzt werden.

Für GWGs sind folgende Wahlmöglichkeiten zu beachten:

  • Sofortabschreibung bis 150 Euro; Sammelposten über 150 Euro bis 1.000 Euro und Ab­schreibung auf 5 Jahre,
  • Sofortabschreibung bis 410 Euro Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer oder
  • Aktivierung und Abschreibung auf die Nutzungsdauer

Dieses Wahlrecht kann aber nur einheitlich für sämtliche GWGs eines Jahres ausgeübt wer­den.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.