Ab 1. Januar 2013 müssen Steueranmeldungen authentifiziert an das Finanzamt übermittelt werden. Was bedeutet das? Laut Gesetz können ab dem 1. Januar 2013 folgende Dokumente nur noch mit Authentifizierung übermittelt werden:
=> Umsatzsteuer-Voranmeldung
=> Antrag auf Dauerfristverlängerung
=> Anmeldung der Sondervorauszahlung
=> Lohnsteueranmeldung.
Somit ist bereits die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Dezember 2012, die im Januar 2013 zu übermitteln ist, betroffen! Bei Vorliegen einer Dauerfristverlängerung muss entsprechend die November-Voranmeldung ebenfalls schon authentifiziert übermittelt werden.
Hierzu ist eine kostenlose Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de erforderlich. Eine ausführliche Anleitung zur Registrierung ist unter www.fin-rlp.de/elster zu finden.
Tipp:
Übermittlungen ohne Registrierung sind ab 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Da die Registrierung bis zu 14 Tage dauern kann oder Ende des Jahres sogar länger, ist eine umgehende Registrierung zu empfehlen.
Kann die Abgabefrist im Januar 2013 – egal aus welchen Gründen (z.B. Registrierung noch nicht erfolgt) – nicht eingehalten werden, drohen dem Unternehmer Verspätungszuschläge bis zu zehn Prozent der angemeldeten Steuer.
Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de
Heinz Dietz