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Assekuranz-Regelwerk: Solvency II nach dem Start

18.01.2016 13:53 Uhr
Assekuranz-Regelwerk: Solvency II nach dem Start
Für die Vorbereitung auf das neue Regelwerk mussten die Versicherer jede Menge Papiere wälzen. Mit Rahmenrichtlinie, nationalem Umsetzungsgesetz, Durchführungsverordnungen und Leitlinien umfasst Solvency II rund 6.700 einseitig bedruckte DIN A4-Seiten.
© Foto: Quelle: GDV

Nach über zehnjähriger Vorbereitungszeit ist der Startschuss für Solvency II am 1. Januar 2016 gefallen. Wie sich das Regelwerk in der Praxis bewährt, können die Aufsichtsbehörden in den kommenden Monaten an Unternehmensberichten ablesen. Die Öffentlichkeit kann sich 2017 ein Bild machen.

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Unter Solvency II müssen Versicherungsunternehmen ihre Kapitalanlagen und Verbindlichkeiten zu Marktpreisen bewerten und sicherstellen, dass auch bei Eintritt extremer Risikoszenarien ausreichend Kapital zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen vorhanden ist. Zudem müssen die Unternehmen regelmäßig über ihre wirtschaftliche Situation, bestehende Risiken und Perspektiven berichten – und zwar sowohl gegenüber Aufsichtsbehörden als auch der Öffentlichkeit.

Informationspflicht gegenüber Aufsichtsbehörden
Im ersten Jahr nach dem Start des neuen Aufsichtssystems besteht eine Informationspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden. Wie sich die neuen Aufsichtsregeln auf Vermögen und Finanzlage der Unternehmen zum 1. Januar 2016 auswirken, müssen diese der nationalen Versicherungsaufsicht bis Mai 2016 im so genannten "Day 1 Reporting" mitteilen. Dabei sollen Unternehmen auch erläutern, inwieweit und aus welchen Gründen sich die Bewertung von Kapitalanlagen und Verbindlichkeiten unter Solvency II von der bisherigen Bewertung unterscheidet.

Ebenfalls im Mai müssen die Unternehmen erstmals den unter Solvency II erforderlichen quartalsweisen Bericht an die Aufsicht übermitteln. Die Solvency II-Berichte für das zweite, dritte und vierte Quartal sind im Jahr 2016 von den Unternehmen jeweils spätestens acht Wochen nach Quartalsende vorzulegen. Für Versicherungsgruppen gelten verlängerte Fristen.

Veröffentlichung in 2017
Die Öffentlichkeit erhält im Mai 2017 erstmals Einblick in die Solvenzsituation der Versicherer. Dann müssen die Unternehmen den "Solvency and Financial Condition Report" – kurz SFCR – für das Jahr 2016 veröffentlichen, der wesentliche Daten unter anderem zu den vorhandenen Eigenmitteln, Kapitalanforderungen, bestehenden Risiken und der allgemeinen Geschäftsentwicklung enthält. Dabei soll der Bericht möglichst allgemeinverständlich abgefasst sein. Gleichzeitig muss er detailliert genug sein, damit der Leser sich ein Bild über den Geschäftsbetrieb und die Solvenzsituation des Unternehmens machen kann.   (wkp)

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