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Abmahnungen wegen Netto-Preisen in Internet-Börsen

11.05.2005 18:04 Uhr

Unternehmen aus Freiburg geht juristisch gegen Händler vor / ZDK: Betroffene sollten sich umgehend melden

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Autohändler werden gegenwärtig wieder von einer Abmahnwelle getroffen. Ziel sind Unternehmen, die Pkw und Nfz in Internet-Autobörsen bewerben – und zwar mit Netto-Preisen. Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar, argumentiert die Rechtsanwaltskanzlei Argauer & Kollegen aus Freiburg, deren Mandantin die Firma Euro Car GmbH aus Freiburg ist. Noch ist unklar, ob es sich hierbei um eine unzulässige Massenabmahnung handelt. Der ZDK kann diese Frage zur Stunde noch nicht beantworten. Während im Pkw-Bereich gegenwärtig keine Möglichkeit zu bestehen scheint, sich gegen die Abmahnung zu wenden, gibt es im Nfz-Bereich noch einen Hoffnungsschimmer. "Angebote mit Lkw über 2,8 Tonnen richten sich eindeutig ausschließlich an Gewerbetreibende", sagte ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. "Hier greift die Abmahnung unserer Auffassung nach nicht." Bei leichten Nutzfahrzeugen müsse das jeweilige Angebot sorgfältig geprüft werden. Falls aus der Ausstattung des Fahrzeugs eindeutig hervorgeht, dass es nicht für Privatpersonen geeignet sei, bestehe eine gute Chance, sich erfolgreich gerichtlich gegen die Abmahnungen zu Wehr setzen zu können. Dilchert bittet alle betroffenen Händler, sich umgehend bei ihm zu melden (Fax: 0228-9127-156; E-Mail: mailto:zlw@kfzgewerbe.de)

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