Das Jahresende ist fast immer auch ein Startschuss für Rechts- und Steuerinnovationen, die in der Regel auf mehr Bürokratismus hinauslaufen. Für den Automobilhandel war der 25. November 2011 ein "schwarzer Freitag", denn an diesem Tag segnete der Bundesrat die Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ab, die somit zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann. Was das im Detail für den Autohandel heißt und was damit auf den grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Lieferverkehr zukommt, erläutern und kommentieren die Experten der renommierten Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner in der nächsten Ausgabe von AUTOHAUS, die am 19. Dezember erscheint.
Außerdem informiert dieser Artikel, welcher Handlungsbedarf in Sachen E-Bilanz im nächsten Jahr auf die Autohäuser zukommt. Rechtsanwalt und Steuerberater Michael Böhlk-Lankes bringt es auf den Punkt: "Damit besteht für alle Unternehmer im Jahr 2012 die Aufgabe, sich auf jeden Fall um eine E-Bilanz-fähige Buchhaltung zu kümmern und zusammen mit dem Steuerberater über die Einführung entsprechender Kontenrahmen zu entscheiden." (AH)