Gesetzesentwurf: Beschränkung des Abmahn-Unwesens in Sicht
Ein Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll Missbrauch im wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesen eindämmen. AUTOHAUS-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Auf der Grundlage eines Entwurfes aus dem Justizministerium hat die Bundesregierung Mitte Mai einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der insbesondere den Missbrauch im wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesen eindämmen soll. Abmahnungen, die primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden, sollen durch höhere Anforderungen an die Abmahnungsbefugnis, eine Verringerung der finanziellen Anreize und durch vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen unterbunden werden. Maßstäbe der Missbrauchskontrolle sollen auch auf Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht übertragen werden. Gleichzeitig ist abseits dieser Themen eine Lockerung des Designschutzes für sichtbare Karosserieteile bei Kfz-Reparaturen vorgesehen. Bewirkt werden soll hier eine Liberalisierung des Wettbewerbs durch Öffnung des Sekundärmarkts für Ersatzteile.
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