Steuerliche Folgen: Betriebsstätte und Fahrtkosten
Wer ein dauerhaft vorgehaltenes Büro hat, dem kann das Finanzamt dieses als Betriebsstätte zurechnen - auch wenn es nur sporadisch genutzt wird. Die steuerlichen Folgen sind erheblich.
Wer als Unternehmer mit dem Firmenwagen zum Büro fährt, kann die Kosten dieser Fahrten steuerlich nicht in voller Höhe abziehen. Fahrten zwischen Wohnung und der Betriebsstätte dürfen nur in Höhe der Entfernungspauschale angesetzt werden. Doch wo genau die steuerlich relevante "Betriebsstätte" liegt, wenn man seine Kunden…
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