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BGH: Autofahrer muss sich nach günstigem Ersatzauto erkundigen

18.11.2008 03:25 Uhr
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Unfallersatztarif: Der BGH fordert von Geschädigten, ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen, wenn die "Lebenserfahrung" den Verdacht der Abzocke nahe legt.
© Foto: Axel Schmidt/ddp/AHO-Montage

Der Bundesgerichtshof fordert von Geschädigten, ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen, wenn die "Lebenserfahrung" den Verdacht der Abzocke beim Unfallersatztarif nahe legt.

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Wer nach einem Unfall ein Ersatzauto mietet, muss sich nach möglichst günstigen Tarifen erkundigen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das jedenfalls dann, wenn sich wegen der Höhe eines Angebots der Verdacht aufdrängt, dass es in der Region noch billigere Mietwagenpreise geben muss. In diesem Fall könne es notwendig sein, ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Autofahrers ab, der nach einem Verkehrsunfall bei der Versicherung des Verursachers Regress nehmen wollte. Der Mann hatte für zwölf Tage einen Subaru Impreza gemietet und dafür fast 2.200 Euro bezahlt, wovon die Versicherung aber nur knapp 1.500 Euro erstattete. Auf der Differenz bleibt der Autofahrer nun sitzen. Damit hat der BGH erneut die Autofahrer in die Pflicht genommen, nach einem Unfall nicht kritiklos die - meist deutlich höheren - Unfallersatztarife zu akzeptieren. Nach der neueren Rechtsprechung müssen sie selbst dazu beitragen, die Mietkosten möglichst niedrig zu halten. (Az: VI ZR 210/07 vom 14. Oktober 2008)

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