Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht nach der heutigen Anhörung im Bundestag zum "Recht auf Reparatur" erheblichen Anpassungsbedarf. Aus Sicht des Branchenverbands zeichnet sich keine Mehrheit für die vom Kfz-Gewerbe vertretene Rechtsauffassung ab. Damit rückt eine Regelung näher, vor deren praktischen Folgen der ZDK seit Monaten warnt.
Verband empfiehlt Kurswechsel im Gebrauchtwagengeschäft
Als unmittelbare Konsequenz rät der Verband seinen Mitgliedsbetrieben, ältere Gebrauchtwagen ohne Garantieabsicherung künftig nicht mehr im Eigenhandel anzubieten. Alternativ könnten entsprechende Fahrzeuge nur noch als Kommissionsware vermittelt werden – mit dem Ergebnis, dass der Verkauf zwischen privaten Parteien erfolgt.
"Das Kfz-Gewerbe unterstützt ausdrücklich die Ziele der Reparaturförderung, der Ressourcenschonung und eines nachhaltigen Wirtschaftens. Die Anhörung hat jedoch gezeigt, dass die vorgesehene Verlängerung von Mängelansprüchen bei technisch komplexen Produkten noch einmal sorgfältig geprüft werden sollte", erklärte ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler.
Haftungsrisiken im Fokus der Kritik
Im Rechtsausschuss wurde vor allem die praktische Umsetzung des Gesetzentwurfs diskutiert. Kritisch gesehen werden insbesondere mögliche Haftungsrisiken bei technisch anspruchsvollen Produkten wie Fahrzeugen. Diese könnten die Bereitschaft von Betrieben mindern, Reparaturen durchzuführen, und zugleich Auswirkungen auf Wiederverkaufsmöglichkeiten haben.
Nach Einschätzung des ZDK entstehen zusätzliche Unsicherheiten, die sich unmittelbar auf Geschäftsmodelle auswirken könnten. Händler müssten Risiken künftig stärker berücksichtigen – insbesondere bei Fahrzeugen mit höherem Alter und geringem Marktwert.
Mögliche Folgen für Verbraucher
Der Verband sieht konkrete Konsequenzen für den Markt: ein geringeres Angebot im klassischen Händlergeschäft, weniger Auswahl bei älteren Gebrauchtwagen und eine stärkere Verlagerung in den Privatverkauf. Besonders betroffen wären preisgünstige Fahrzeuge, die für viele Haushalte eine wichtige Rolle bei der individuellen Mobilität spielen.
Gleichzeitig warnt der ZDK vor widersprüchlichen Effekten. Die geplante Stärkung des Reparaturgedankens könne ins Gegenteil umschlagen, wenn steigende Haftungsrisiken dazu führten, dass Betriebe Reparaturen zurückhaltender bewerten oder sich aus bestimmten Segmenten ganz zurückziehen.