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BGH: GW-Händler muss über Vorbesitzer aufklären

16.12.2009 15:48 Uhr
GW-Garantie Schild
BGH: Der Käufer eines Gebrauchtwagens muss genau über die Anzahl der Vorbesitzer informiert werden.
© Foto: ddp / Henning Kaiser

Ein Verkäufer und – wie im vorliegenden Fall – ein Vermittler sind nach einem BGH-Urteil zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie den Käufer nicht genau über die Anzahl der bisherigen Fahrzeughalter informieren.

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Der Käufer eines Gebrauchtwagens muss genau über die Anzahl der Vorbesitzer informiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden (Az: VIII ZR 38/09). Einem Autokäufer aus Sachsen-Anhalt stehen damit mehr als 6.700 Euro Schadenersatz für einen 15 Jahre alten Audi A6 zu. Den Wagen hatte der Mann gekauft – allerdings ohne zu wissen, dass es einen "fliegenden Zwischenhändler" gab. Dieser war nicht im Kraftfahrzeugbrief eingetragen. Weil er auch nicht erwähnt wurde, wurde laut Urteil die vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt. Damit ist der Verkäufer zum Schadenersatz verpflichtet. Wird – wie im vorliegenden Fall – auch noch ein Vermittler hinzugezogen, gilt für diesen dasselbe. Ohne entsprechenden Hinweis gehe ein Käufer davon aus, dass er das Auto von dem letzten im Kfz-Brief aufgeführten Halter übernimmt, urteilten die Karlsruher Richter. Habe der Verkäufer den Wagen dagegen selbst erst wenige Wochen vor dem Verkauf erworben, liege der Verdacht nahe, dass es zur Zeit des unbekannten Besitzers zu Manipulationen gekommen sei. Dies gelte insbesondere für den Kilometerstand. Im vorliegenden Fall lag der Verdacht, dass das Geschäft nicht ganz seriös sein könnte, besonders nah: Der "fliegende Zwischenhändler" war auch dem Verkäufer und seinem Vermittler nur unter den Namen "Ali" bekannt. Hätte er dies gewusst, hätte er den Wagen nicht gekauft, argumentierte der Kläger – aus Sicht der Karlsruher Richter eine nachvollziehbare Haltung. "Tachoschrauber" am Werk Zumal der Käufer mit seinem Audi wenig Freude hatte und mehrere Reparaturen anfielen. Auch der Tachostand stellte sich als falsch heraus: Der Kläger war beim Kauf von 201.000 Kilometer ausgegangen, tatsächlich hatte das Auto bereits mehr als 340.000 Kilometer auf dem Buckel. (dpa)

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KOMMENTARE


Dieter Herl

17.12.2009 - 12:54 Uhr

wie soll dies selbst einem seriösen Händler möglich sein? Haben doch nunmehr notwendige EU Papiere dazu negativ gewirkt indem nicht mehr alle Besitzer(auch nur die Anzahl der Vorbesitzer)erkennbar sind. Wie weltfremd oder uninformiert mögen wohl solche Menschen sein, die ein allgemeingültiges solche Urteil fällen können? Ein Nachsatz noch zu eventuellen Tachomanipulationen. Wenn die prüfbar wären wären auch die vielen seriösen Fachbetrieb froh darüber. Auch dies ist letztentlich bei Zukauf von Gebrauchtwagen ht mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich. Bin gern bereit mit den obersten Richtern zu sprechen.


uwe peithner

17.12.2009 - 18:02 Uhr

Also dieses Urteil finde ich absolut weltfremd. Wie soll man wissen ob ein Fahrzeug zwischenzeitlich im Besitz eines anderen " fliegenden" Händlers war? Denn es geht ja nicht allein um die Briefeinträge sondern um alle Besitzer.


Marian-M. Waworka

17.12.2009 - 18:47 Uhr

Ich kann Herrn Herl nur zustimmen; mit dem guten, alten Fahrzeugbrief war es im Zweifel möglich, alle Vorhalter direkt zu kontaktieren, da sie namentlich aufgeführt waren. Aber wieder einmal hat die unsinnige EU-Bürokratie verschlechtbessert. So sind z.B. wenn der Vorhalter zweimal umgezogen oder von geschäftlich auf privat umgeschrieben hat laut EU Papier drei (!) Vorhalter, obwohl das Fáhrzeug eigentlich 1.Hand ist! War das dem Richter nicht bekannt??


Hans Sachs

18.12.2009 - 07:35 Uhr

Solche Entscheidungen sind wahrhaftig, aber unglaublich! Wie soll ich wissen, wer dieses Fahrzeug zuvor als Händler eingekauft und verkauft hat? Hier gibt es doch bestimmt andere Möglichkeiten, schwarze Schafe in der Branche für Manipulationen zu bestrafen, als dem ordentlichen Handel wiederum Ketten ans Bein zu legen, die dann recht gern von spitzfindigen Anwälten und aus welchem Grund auch immer unzufriedenen Kunden genutzt werden können, um unserer Branche das Leben unnötig schwer zu machen!


Schmidt K.-H

07.05.2016 - 12:52 Uhr

Hallo Leute, ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen und dazu folgendes sagen.Es ist richtig, das uns arglosen Käufern von Gebrauchtwagen, die wir von Fahrzeugen nur soviel Wissen, wie man den Motor anlässt, Bremst, eben das übliche, aber von verdeckten und gar verschwiegenen Mängeln nichts wissen, soll heißen, nicht Wissen, wie man diese erkennen und feststellen kann.Aus diesem Grund sind Urteile solcher Art, eben sehr Sinnvoll und nicht erlassen worden, um GW Händler zu Knechten, sondern,"Unsere Rechte zu stärken".!!!Und diejenigen, die sich Negativ über solche Urteile äußern, die sollten auch weiterhin Angst haben, das man ihnen eventuell einen Fehler zur Last legen kann.Ich selbst bin nicht über alle Vorhalter in Kenntnis gesetzt worden, da ist nach der Ersten Vorbesitzerin, die das Auto Neu kaufte, ein GW Händler, der das Auto ankaufte, ohne Sichtprüfung etc. und der dann nach 3 Wochen das Auto an einen anderen Händler, mehr als 200Km weg, weiterverkaufte und dieser GW Händler, von dem ich das Auto kaufte, benannte mir nicht das andere Autohaus und auch nichts über Vorschäden etc., obwohl man ganz deutlich bei einem Metallic Lack erkennt, das der gesamte Hintere Stoßfänger beim DOBLO Bj.2010 erheblich Dunkler ist, als der Rest des Autos.Dann sind Spaltmaße zum Teil nicht vorhanden, da liegt ein Teil dicht am anderen, was doch auch nicht sein kann, oder.?Deswegen, werde ich als ADAC Mitglied jetzt erst einmal zum Überprüfen in eine ADAC geführte KFZ Prüfwerkstatt fahren, um eventuelle Unfallschäden etc. feststellen zulassen um dann, wenn es sein muss, auch den richtigen Weg gehen werde.Also bitte, an alle die, die sich über solche Urteile mokieren, versetzt euch in unsere Lage, da es ja wohl unser Sauer erarbeitetes Geld ist, das Ihr wollt, oder welches wir all monatlich, an die Bank zurück zuzahlen haben, bei der wir das Geld für das Auto, das Ihr uns verkauft, als Super und 1a, was sich unter Umständen als Flop herausstellt, zurück zuzahlen haben.Da kommt Ihr auch nicht kleinlaut mit einer Entschuldigung an und wollt uns unsere Kohle, (Geld) wiedergeben, da lasst Ihr uns alleine im Regen stehen und wir müssen Klagen, was erst einmal wieder unser Geld kostet.Und selbst dann, wenn wir obsiegen, über diese Schwarzen Schafe, dann habt Ihr Konkurs angemeldet, oder anderes und unser Geld ist verloren.Also ein klares "JA" und weiter so, mit Urteilen, die dem GW Händler das Leben schwer machen in Sachen arglistige Täuschung etc..!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Mit freundlichem GrußKarl-Heinz


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