Die Fahrer von Benzin-Autos und rußarmen Diesel-Fahrzeugen sollen schon bald von örtlichen Fahrverboten wegen hoher Feinstaubbelastung ausgenommen werden können. Farbig leuchtende Aufkleber auf der Windschutzscheibe von Pkw, Lkw und Bussen sollen ihnen den Weg durch solche von Kommunen gesperrten Straßen ebnen. Das sieht der Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums vor, den das Kabinett in Kürze beschließen will. Im Ministerium wird erwartet, dass die grünen, gelben, orangen oder blauen Plaketten bei den für Autozulassung und Abgasuntersuchung zuständigen Länderbehörden für fünf bis zehn Euro zu haben sein werden. Im Ministerium wird davon ausgegangen, dass der Bundesrat der Kennzeichnungsverordnung in seiner Sitzung in der zweiten Septemberhälfte zustimmen werde. Sie könne unmittelbar danach in Kraft treten. Staatssekretär Rainer Baake und der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion des Bundestages, Winfried Hermann, forderten die Länderkammer zugleich auf, ihre Verzögerungen bei der steuerlichen Förderung von Rußpartikel-Filtern aufzugeben. Das von den Feinststäuben ausgehende Krebsrisiko sei nicht zu unterschätzen. "Dann kann das Gesetz noch rechtzeitig zum 1. Januar 2006 in Kraft treten", sagte Baake. Die Förderung dürfe nicht nur Gebrauchtfahrzeuge, sondern müsse auch Neuwagen einbeziehen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums soll die farbliche Differenzierung von Durchfahrtsbeschränkungen in den ersten fünf oder sechs Jahren noch keine Rolle spielen. Bis dahin gelte eine einfache Regel: "Nur wer eine Plakette hat, darf durchfahren." Das gelte auch für Benziner – ob mit oder ohne Katalysator –, weil sie nicht wie Diesel-Fahrzeuge Rußpartikel emittierten. Nur auf diese komme es aber in den nächsten Jahren bei den gezielten oder befristeten örtlichen Straßensperren als Mittel gegen die krebsfördernden Feinstäube an. Die farbliche Kennzeichnung für "Benziner" erfolge vorbeugend, um später auch Autos mit hohem Stickstoffausstoß in solche Durchfahrverbote einbeziehen zu können. Derzeit können die Behörden bei solchen Verboten nicht nach Schadstoffen differenzieren. Wer sich nicht an die Regeln halte – ausgenommen sind Motorräder, für die keine Plaketten konzipiert wurden – müsse ein Bußgeld zahlen. Die genaue Höhe der Aufkleber-Kosten und die Entscheidung, welche Straßen oder City-Zonen gesperrt werden, sei grundsätzlich Ländersache. Vor gesperrten Straßen soll das nach früheren Smog-Alarmen geschaffene Smog-Verkehrsschild aufgestellt werden. (dpa)
Bund will Umweltplaketten gegen Fahrverbote
Verordnung zur Kennzeichnung von Pkw und Lkw nach Diesel-Rußpartikeln / Aufkleber bis zehn Euro?