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Dekra/ZLW: Klärung des Restwertrisikos in der Warteschleife

15.12.2010 17:20 Uhr
In diesem Jahr wird es keine gerichtliche Klärung des Restwertrisikos mehr geben.

Das Landgericht Stuttgart will im Dekra-Verfahren im Januar entscheiden. Die ZLW-Klage gegen die Volkswagen Leasing befindet sich noch im schriftlichen Vorverfahren.

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In diesem Jahr wird es keine gerichtliche Klärung des Restwertrisikos mehr geben. Wie vorher angekündigt, hat die zweite mündliche Verhandlung in der Klage der BMW-Händler gegen die Dekra am vergangenen Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Beide Parteien wollten zum Verlauf der Verhandlung keinen Kommentar abgeben. Als Entscheidungstermin habe das Landgericht Stuttgart nun aber den 27. Januar 2011 bestimmt, teilte ein Sprecher mit.

Auch bei der Klage der Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs (ZLW) gegen die Volkswagen Leasing ist eine Entscheidung in diesem Jahr nicht zu erwarten. Sie befindet sich derzeit noch im schriftlichen Vorfahren. "Ich rechne nicht damit, dass das Gericht in diesem Jahr noch tätig wird", sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz am Mittwoch gegenüber AUTOHAUS Online.

Während es in dem Verfahren der BMW-Händler gegen die Dekra um die Wertermittlung bei Leasingrückläufern geht, zielt die Klage der ZLW auf ein gerichtliches Verbot der Abwälzung des Verlustrisikos bei Leasingfahrzeugen auf den Handel. (dp)

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