Einführung der eRechnung: Die Digitalisierungswelle rollt

04.05.2026 08:03 Uhr
Steuerberater Stan Guthmann
© Foto: RAW-Partner

Die Einführung der eRechnung bedeutet für Autohäuser, dass sie ihre Rechnungsprozesse ­zunehmend digital und automatisiert gestalten müssen.

Durch das im Frühjahr 2024 vom Gesetzgeber beschlossene Wachstumschancengesetz kommt derzeit auf alle Unternehmen ein gewisser Zwang zur Digitalisierung zu. Kern der Neuerungen ist die Verpflichtung, zunächst für große Teile im inländischen B2B-Bereich sogenannte "eRechnungen" auszustellen. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Die Erstellung von eRechnungen (oder Rechnungen in einem anderen elektronischen Format) kann jedoch auch bei allen anderen Kunden, die nicht Unternehmenskunden sind, mit deren Zustimmung durchgeführt werden.

Unter "eRechnungen" versteht der Gesetzgeber dabei Rechnungen, die in einem bestimmten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden und somit eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Alle anderen Rechnungen - egal ob auf Papier oder in einem anderen elektronischen Format an den Kunden übermittelt - werden dagegen zukünftig…

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