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Ausgabe 05/2013: Dienstwagen a. D.

15.03.2013 12:02 Uhr
Ausgabe 05/2013: Dienstwagen a. D.

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Dienstwagen a. D.

Privatnutzung – Ein auch privat genutzter Firmenwagen kann dem Arbeitnehmer nur mittels einer einvernehmlichen Regelung oder einer Änderungskündigung entzogen werden. Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner

Dienstwagen werden Arbeitnehmern häufig nicht nur zur geschäftlichen, sondern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Die steuerrechtliche Seite wird von den Arbeitgebern mit steuerberaterlicher Hilfe zumeist zutreffend behandelt. Die Praxis zeigt, dass allerdings in arbeitsrechtlicher Hinsicht erforderliche Regelungen in den Arbeitsverträgen vielfach fehlen. Dies führt gerade bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu ansonsten vermeidbaren Auseinandersetzungen. Im Hinblick auf die sich stetig ändernde Rechtsprechung sind Dienstwagenver-einbarungen einer ständigen Kontrolle zu unterziehen.

Festlegung der Nutzung

Für die Überlassung eines…

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