Erfreuliches zum Frühling
Zweit-Dienstwagen – Keine Entnahme aus dem Betriebsvermögen durch Absinken der betrieblichen Nutzung unter zehn Prozent.
Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Zeitlich passend zur beginnenden Cabrio-Saison hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer jetzt veröffentlichten aktuellen Entscheidung (Az. VIII R 11/11) eine erfreuliche Ansicht vertreten, die vor allem für Unternehmer interessant ist, die mehrere Pkw dem Betriebsvermögen zugeordnet haben. Der BFH hat nun entschieden, dass dann, wenn ein Kfz einmal dem Betriebsvermögen eines Unternehmens wegen einer mehr als zehnprozentigen betrieblichen Nutzung zugeordnet wurde und diese Nutzung in einem Folgejahr auf unter zehn Prozent absinkt, dies an der Zuordnung zum Betriebsvermögen nichts ändert. Dabei wurde auch ausdrücklich klargestellt, dass ein solches Absinken der betrieblichen Nutzung allein keine Entnahme…
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