AU-Geräte: "Es wird eine Lösung geben"
Die Abgasuntersuchung (AU) ist auch 2019 in Bewegung. Das betrifft Grenzwerte, Messgenauigkeit der Abgasmessgeräte, Kalibrierung und Eichung sowie die AU als beigestellte Prüfung. Ein Überblick.
Der AU-Fahrplan sieht eine stufenweise Anpassung der Abgasuntersuchung vor (siehe Kasten rechte Seite). Nachdem die Endrohrprüfung Anfang 2018 wieder eingeführt wurde, gelten ab 1.1.2019 abgesenkte Grenzwerte für alle Euro 6-/Euro VI-Fahrzeuge. Das führt in Folge zu geänderten Anforderungen an die Messgenauigkeit der Abgasmessgeräte. Zudem müssen diese ab 2019 neben dem Eichen zusätzlich kalibriert werden. Um die gesenkten Grenzwerte für alle Euro 6-/Euro VI-Fahrzeuge von 0,25 m-1 bzw. 0,1% vol zu berücksichtigen, mussten die Anforderungen in Bezug auf die Messgenauigkeit (Genauigkeitsklasse, Fehlergrenze) angepasst werden.
Messgenauigkeit der AU-Geräte
Beim Diesel gilt die Fehlergrenze 0,1 m-1 , beim Benziner die Genauigkeitsklasse 0. Laut ASA-Verband entsprechen von den gesamt knapp 50.000 Abgasmessgeräten (Kombi) im Markt bereits ca. ein Drittel der Genauigkeitsklasse 0. 45 Prozent…
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