Finanzgericht Münster: Firmenwerbung auf Privatwagen
Zahlungen an Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung von Werbeflächen sind lohnsteuerpflichtig, da die Werbezahlungen auf Grund des Arbeitsverhältnisses gewährt werden.
Seit ein paar Jahren tummeln sich einige Unternehmensberatungsgesellschaften auf dem Feld der Gehaltszahlungsoptimierung für Mitarbeiter. So wird den Unternehmen versprochen, dass Optimierungen zu weniger Zahlungen an das Finanzamt führen. Bei diesen Themen ist aber höchste Vorsicht geboten, und es sollte immer der eigene Steuerberater vor einer Umsetzung mit ins Boot genommen werden, da nur er zu einer steuerlichen Beratung befugt ist. Vor Kurzem musste sich das Finanzgericht Münster mit dem Thema Firmenwerbung auf Privatfahrzeugen von Arbeitnehmern befassen.
Der Sachverhalt
Folgender Sachverhalt lag dem FG Münster zur Entscheidung vor. Ein Arbeitgeber schloss mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern Mietverträge (bzw. Werbeverträge) über Werbeflächen an ihren privaten Fahrzeugen ab. Entweder mussten die Arbeitnehmer Aufkleber oder Kennzeichenhalter mit den Schriftzügen des Arbeitgebers an…
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