Transparenzregister: Geldbußen vermeiden
Bei einem möglichen Verstoß gegen Meldepflichten zum Transparenzregister drohen Geldbußen. Diese lassen sich vermeiden.
Bereits in der letzten Ausgabe haben wir über neue Entwicklungen zum Transparenzregister berichtet. Über diese Neuerungen hinaus, die sich aus einer geänderten Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsamtes zur Mitteilungsfiktion bei Kommanditgesellschaften ergeben, gibt es noch eine Reihe weiterer Themen, die im Zusammenhang mit dem Transparenzregister aktuell bedeutsam sind. Die Beachtung der Verpflichtungen, die hier für Unternehmen bestehen, ist wichtig, um Geldbußen zu vermeiden, die bei einem möglichen Verstoß gegen Meldepflichten zum Transparenzregister drohen.
Bei Kapitalgesellschaften, wie insbesondere GmbHs, ist wegen der auch hier geltenden Mitteilungsfiktion eine Meldung zum Transparenzregister in der Regel nicht erforderlich, wenn im Handelsregister eine aktuelle Gesellschafterliste in elektronisch abrufbarer Form hinterlegt ist, aus der die aktuellen Beteiligungsverhältnisse…
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