Verfassungsbeschwerden: Gerechtfertigter Abstand
Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus bedeuten eine massive Einschränkung von Grundrechten. Zwei Verfassungsgerichte haben sich damit befasst, ob die Eingriffe zulässig sind.
Durch die länder- und bundesweit erlassenen Gesetze, Verordnungen, Allgemeinverfügungen und behördeninterne Richtlinien erfahren unsere grundgesetzlich geschützten Rechte eine Einschränkung, wie dies seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland noch nie vorgekommen ist. Dies ist eine Tatsache. Tatsache ist auch, dass es in der Vergangenheit noch nie einen auch nur ähnlichen Anlass gegeben hat, der zu vergleichbaren rigiden Maßnahmen hätte führen können. Tatsache ist ebenfalls, dass das Handeln unserer verantwortlichen Politiker und Parteien eine selten einmütige Zustimmung für die Einschränkungen erhalten hat. Es gilt schließlich das höchste aller Güter zu schützen: das Leben.
Es gehen allerdings einigen Mitbürgern die eingeführten derzeitigen Beschränkungen der persönlichen Freiheiten zu weit mit dem Argument, auch weniger einschneidende Maßnahmen würden das gewünschte Ziel erreichen…
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