Haftungsrisiko: Gesellschafterbürgschaft als Risiko

18.05.2026 08:00 Uhr
Maximilian Appelt
© Foto: RAW

Die Übernahme einer Gesellschafterbürgschaft sollte keinen Falls auf die leichte Schulter genommen werden. Lesen Sie hier, welche Konsequenzen im Falle einer Bürgschaftsübernahme durch Gesellschafter drohen und wie Sie das Haftungsrisiko minimieren können.

Kurzfassung
1. Die Haftung des Bürgen ist streng akzessorisch, Bestand und Umfang einer Bürgschaft sind vom jeweiligen Bestand der Hauptforderung abhängig.
2. Eine Unwirksamkeit der Gesellschafterbürgschaft wegen Sittenwidrigkeit kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.
3. Das Insolvenzrecht behandelt die Bürgschaft eines Gesellschafters für sein Unternehmen ähnlich wie ein Gesellschafterdarlehen.

Banken verlangen für die Gewährung von Darlehen oftmals weitreichende Sicherheiten. Neben Grundschulden werden klassischerweise auch Gesellschafterbürgschaften vereinbart. Wir möchten Sie im Folgenden kurz darüber informieren, welche Konsequenzen im Falle einer Bürgschaftsübernahme durch Gesellschafter drohen und wie Sie das Haftungsrisiko minimieren können.

Was ist eigentlich eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen, durch den sich der Bürge…

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