Neue Informationspflichten: Gewährleistungsrisiko steuern
Neue Informationspflichten treffen im Autohaus auf gewachsene Abläufe. Für Händler sind dabei vor allem die Änderungen im Gewährleistungsrecht relevant: Sie betreffen die Information des Kunden, die Dokumentation seiner Entscheidung und die Dauer möglicher Ansprüche.
Für Kaufverträge, die seit dem 31. Juli 2026 geschlossen werden, gelten neue Vorgaben für den Gewährleistungsfall. Bei Verbrauchsgüterkäufen haben Kunden im Mangelfall grundsätzlich die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Bevor der Verkäufer die Nacherfüllung durchführt, muss er den Verbraucher über dieses Wahlrecht informieren. Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei einer Nachbesserung einmalig um zwölf Monate verlängert. Wie lässt sich sicherstellen, dass der richtige Kunde zum richtigen Zeitpunkt die erforderlichen Informationen erhält und der Vorgang später nachvollziehbar bleibt?
Für die betriebliche Einordnung ist zunächst eine Unterscheidung wichtig. Unter dem Schlagwort "Recht auf Reparatur" werden zwei Regelungsbereiche zusammengefasst, die für Autohäuser unterschiedliche Bedeutung haben. Das…
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