Gewährleistung und Garantien: Neue EU-Label ab September

10.08.2026 08:18 Uhr
RA Sascha Leyendecker
© Foto: Kanzlei JuS Rechtsanwälte

Ab dem 27. September 2026 sind zwei neue EU-Label im Autohaus-Showroom und im Onlinehandel verpflichtend: das Gewährleistungslabel mit Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung sowie das GARAN-Label für freiwillig übernommene Garantien.

Anwalt für Wettbewerbsrecht Augsburg

Das sogenannte Pkw-Label zur Information über Energieverbrauch, CO2-Emissionen und CO2-Klassen ist ja allen hinlänglich bekannt. Nun gibt es - wahrscheinlich zum Verdruss des Automobilhandels - weitere verpflichtende "Label".

Gegenüber Verbrauchern werden Unternehmer - hier: der Kfz-Handel - zukünftig verpflichtet, über die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) sowie eventuelle Garantien zu informieren. Dies betrifft sowohl den Verkauf im Autohaus als auch den Onlinehandel. Dazu gibt es zwei Label, die ab dem 27. September 2026 verpflichtend werden. Einerseits das Gewährleistungslabel, das alle Informationen für Verbraucher in Bezug auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie einen scanbaren QR-Code mit allen weiteren Informationen enthält. Andererseits das GARAN-Label, das auf eine freiwillig übernommene, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie hinweist.

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