Unterlassungserklärung ja oder nein: Was tun bei einer Abmahnung?
Bei einem Verstoß gegen Regelungen, deren Einhaltung zukünftig eher unproblematisch sein wird, ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll. Im Falle von Verstößen gegen die sehr "detailverliebte" Pkw-EnVKV ist das anders zu bewerten.
Zunächst eine kleine Korrektur zu meinem Aufsatz in der AUTOHAUS 18/2025. Dort hatte ich geschrieben, dass ein Pkw im Sinne der Pkw-EnVkV ein "Kraftfahrzeug der Klasse 1" nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2018/858 sei. Richtig ist, dass es sich um ein Kraftfahrzeug der Klasse "M1" handeln muss. Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen.
In diesem Beitrag setze ich mich nun mit der Frage auseinander, was eigentlich zu tun ist, wenn eine Abmahnung wegen unterlassener oder falscher Pflichtangaben auf den Tisch…
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