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Neufassung der Pkw-EnVKV: "Abmahnunwesen wirkungsvoll einschränken"

26.04.2023 15:44 Uhr | Lesezeit: 4 min
Neufassung der Pkw-EnVKV: "Abmahnunwesen wirkungsvoll einschränken"
Michael Ziegler begrüßt eine Reform der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung und will mithelfen, das Abmahnunwesen zu stoppen.
© Foto: Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg

Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg fordert, die Pkw-EnVKV so zu überarbeiten, dass sie der Lebenswirklichkeit entspricht. Der Landesverband hat dazu jetzt konkrete Vorschläge gemacht.

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Wird eine neugefasste Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) professionellen Abmahnern endlich das Wasser abgraben? Die Hoffnungen in der Kfz-Branche sind diesbezüglich groß. Man setze darauf, dass in einer überarbeiteten Verordnung "das Abmahnunwesen, insbesondere durch Organisationen wie die DUH, wirkungsvoll eingeschränkt wird, ohne das Interesse der Verbraucher nach Produkt-Information zu vernachlässigen", sagte Michael Ziegler, der Präsident des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, anlässlich der Delegiertenversammlung am Mittwoch in Stuttgart.

Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet nach Verbandsangaben aktuell an einer Reform der Pkw-EnVKV. Es brauche keine spezielle DUH-Regelung, betonte Ziegler. "Das baden-württembergische Kraftfahrzeuggewerbe setzt sich für Regelungen ein, die keinen Raum für Interpretationen und Auslegungen lassen."

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Eine zentrale Forderung des Landesverbands: Der Hersteller wird verpflichtet, den Autohändlern den Hinweis in der vorgeschriebenen Form direkt mit dem Fahrzeug mitzuliefern und erkennbar im Fahrzeug zu befestigen. Ziegler: "Diese Maßnahme löst das häufige Problem, dass über Nacht angelieferte Fahrzeuge gleich am nächsten Morgen durch Abmahnvereine als nicht gekennzeichnet abgemahnt werden. Wenn es beim gelieferten Fahrzeug zu Abweichungen von der Bestellung kommt, werden zudem so Ungenauigkeiten vermieden."

Bekanntlich kann es für Autohäuser teuer werden, wenn sie die Pkw-Labels bzw. Aufkleber nicht oder nicht gleich anbringen, bevor der erste Kunde das Fahrzeug begutachtet. "Das Fehlen ist abmahnfähig, und Abmahnungen sind mit Kosten verbunden", unterstrich Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß. Insbesondere die Deutsche Umwelthilfe habe das zum Geschäftsmodell gemacht.

Begriff "Verkaufsort" präzisieren

Ziegler verwies auf den weiteren Problemfall, bei dem Mitarbeiter von Abmahnorganisationen über das Autohausgelände streifen, um labelfreie Fahrzeuge zu finden. "Wir wünschen uns eine Präzisierung des Begriffs 'Verkaufsort', sodass nicht jeder Bereich eines Autohauses umfasst wird", erklärte der Branchenvertreter. "Wir möchten im Freien den maßgeblichen Bereich auf den als Ausstellungs- und Verkaufsfläche eindeutig erkennbaren Bereich der Außenflächen beschränken." Fahrzeuge mit Lieferfolien, Transportsicherungen oder in Auslieferungszonen seien von der Label-Pflicht auszunehmen.

Im Grund gehe es darum, die "Verordnung so zu gestalten, dass sie der realen Lebenswirklichkeit entspricht und daran orientieren sich unsere Vorschläge, die wir ans Bundeswirtschaftsministerium gerichtet haben", fasste Ziegler zusammen. Das gelte auch für die virtuelle Welt. "Wir brauchen eine 1-Klick-Lösung für Online-Werbung." Diese gebe es bereits bei Fernsehgeräten, aber noch nicht für Autos. Hier führe die derzeitige Regelung zu zahlreichen Abmahnungen, insbesondere auf sozialen Medien, weil Informationen zu Verbrauch und Emissionen gleichzeitig mit Angaben zur Motorisierung angezeigt werden müssten. Dafür reiche der Platz, zum Beispiel in einer Facebook-Anzeige, aber gar nicht aus. Regelungen für virtuelle Showrooms müssten ebenfalls angepasst werden.


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