Freie Werkstätten sollen auch Wartungsarbeiten an Fahrzeugen während der Garantiezeit ausführen können, ohne dass die Halter dieser Fahrzeuge ihre Garantieansprüche verlieren. Eine entsprechende Änderung der Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) forderte der Vizepräsident des Gesamtverbandes Autoteile-Handel (GVA), Hartmut Röhl, heute in Düsseldorf. Insgesamt äußerte sich Röhl aber sehr positiv zum GVO-Entwurf. "Der Autoteile-Handel begrüßt den Vorschlag der Kommission und bewertet Zweck und Ziele positiv." Röhl, der gleichzeitig auch Präsident des europäischen Teilehandels-Dachverbandes CLEDIPA ist, erklärte vor der Presse, dass der europäische Verband in seiner offiziellen Stellungnahme zum GVO-Entwurf im wesentlichen nur einige begriffliche Klarstellungen forderte. Darüberhinaus werde aber eine weitere "schwarze Klausel" in der GVO angeregt, um unfaire Kundenbindung durch Garantiebedingungen der Automobilindustrie auszuschließen, insbesondere den Verlust des Garantieanspruchs des Autofahrers nach Durchführung einer Wartungs- oder Reparaturarbeit außerhalb des Vertragsnetzes des Kfz-Herstellers. Die Frist für die offziellen Stellungnahmen zum GVO-Entwurf läuft morgen ab.
GVA begrüßt GVO
Liberalisierung auch während der Garantiezeit gefordert