Das Deutsche Kfz-Gewerbe hat sich in einer "Kurzstellungnahme" zum GVO-Evaluierungsbericht der EU-Kommission für den Erhalt einer eigenständigen Branchen-Regelung über 2010 hinaus stark gemacht. Eine wie von Brüssel grundsätzlich vorgeschlagene Streichung der Kfz-GVO würde das bereits bestehende Machtungleichgewicht zwischen Hersteller und Handel weiter zu Gunsten der Autobauer verschieben, warnte der Verband. Ohne die heutigen Regelungen zum Schutz von markengebundenen Autohäusern würden die Möglichkeiten der Hersteller zur Gestaltung ihrer Vertriebs- und Servicenetze erweitert, hieß es weiter. "Als Konsequenz wäre damit zu rechnen, dass getätigte Investitionen – z.B. in den Vertrieb einer weiteren Marke – nicht mehr amortisiert werden könnten und durchaus gesunde Händler oder Werkstätten vom Markt verschwänden." Dies gelte nicht nur für den Pkw-Bereich, sondern auch für den Nutzfahrzeug- und Motorradbereich. Die EU-Kommission hatte am 28. Mai ihren Evaluierungsbericht zur bisherigen Umsetzung der Kfz-GVO veröffentlicht. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass das damit verbundene Ziel – die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen auf den Vertriebs- und Servicemärkten in der EU zum Vorteil für den Verbraucher – erreicht wurde. Allerdings sei dies n weniger der Kfz-GVO als vielmehr externen Marktentwicklungen geschuldet. Deshalb soll nach dem 31. Mai 2010 eine branchenübergreifende GVO den Kfz-Vertrieb und -Service umfassen. Gleichzeitig bat Brüssel die betroffenen Interessensgruppen bis zum 31. Juli um Stellungnahmen. Da das vom ZDK erarbeitete Papier zurzeit noch in der Abstimmung ist, wurde dem Verband eine zweiwöchige Fristverlängerung gewährt. Das Kfz-Gewerbe wird seinen ausführlichen Bericht damit spätestens am 14. August vorlegen. (rp) Die ZDK-Kurzstellungnahme mit dem Titel "Ab Juni 2010 ohne Kfz-GVO? Anmerkungen zum Evaluierungsbericht der EU-Kommission" ist unten in der Downloadbox abrufbar. Die jüngsten Ereignisse und Diskussionen zur GVO-Zukunft haben wir in unserem DOSSIER zusammengefasst.
- ZDK-Kurzstellungnahme GVO 2010 (223.8 KB, PDF)