Nach Informationen des Verbandes der Deutschen Automobilindustrie (VDA) kursiert seit Dienstag in Brüssel ein zweiter, veränderter und vertraulicher Vorentwurf zur Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). Im Gegensatz zur ersten Version heiße es im neuen Papier, dass die Verordnung nun auch für Nutzfahrzeuge gelten solle. Außerdem werde die Marktanteilsgrenze für die sogenannte "Niederlassungsklausel" von vormals 15 auf nunmehr zehn Prozent abgesenkt. Das würde bedeuteten, dass in Ländern in denen ein Fabrikat mehr als zehn Prozent Marktanteil hat, Händler aus anderen EU-Ländern Filialen eröffnen und Autos verkaufen können. In Deutschland würde diese Regelung für Volkswagen, DaimlerChrysler, Opel und möglicherweise auch für Ford gelten. Den vertraulichen Vorentwürfen, auch "Nonpaper" genannt, wird in Insiderkreisen große Bedeutung zugemessen, da erfahrungsgemäß nach Erscheinen des "richtigen" Entwurfs keine großen Veränderungen mehr möglich sind. Der GVO-Entwurf soll am 5. Februar vorgelegt werden.
GVO-Vorentwurf verändert
Insiderkreise: Marktanteils-grenze von 15 auf zehn Prozent abgesenkt