"Es wird wohl eine Fortsetzung der GVO geben." Das war das Fazit von Prof. Jürgen Ensthaler am Freitag auf einer von ihm geleiteten Fachtagung zum Automobilvertriebsrecht in Berlin. Stephan Simon, Mitarbeiter der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission, gab die Marschrichtung der Union vor: Die Gruppenfreistellungsverordnung werde entschlackt, auf wettbewerbsrechtliche Anliegen zurückgeführt. Insgesamt sei es der Wunsch der Generaldirektion Wettbewerb, zukünftig weniger zu regulieren. Simon bezeichnete den Ansatz, den Händlerschutz (wie zum Beispiel die Kündigung) aus der GVO zu nehmen und ihn zukünftig im Handelsrecht zu regeln, als "durchaus bedenkenswert". "Mit Sicherheit gewahrt" wird nach seinen Worten auch in Zukunft der Anspruch von Werkstätten auf einen Servicevertrag, wenn die vom Hersteller geforderten Standards erfüllt werden. Dafür brauche es keine GVO, so Simon. (dp) Den ausführlichen Bericht über die Tagung lesen Sie in AUTOHAUS 22, das am 19. November erscheint.
GVO: Weniger Regulierung geplant
Zukünftig nur noch wettbewerbsrechtliche Anliegen in der Gruppenfreistellungsverordnung