Niederlassungen und Händlernetz: Hersteller als Konkurrent
Werkseigene Niederlassungen und das Vertragshändlernetz vermarkten dieselben Fahrzeuge, teils zu unterschiedlichen Konditionen. Das belastet die Händlerrendite und bewegt sich kartellrechtlich auf dünnem Eis.
- Werkseigene Niederlassungen und Vertragshändler stehen auf demselben Markt im direkten Wettbewerb - mit strukturell ungleichen Mitteln.
- Günstigere Einstandspreise oder Bonusstrukturen zugunsten von Niederlassungen können eine kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung darstellen.
- Variable Bonussysteme mit unerreichbaren Schwellenwerten können faktisch eine verbotene Mindestpreisbindung begründen.
- Händler haben Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung und können das Bundeskartellamt einschalten.
- Hersteller sollten ihr Konditionensystem regelmäßig auf kartellrechtliche Verträglichkeit prüfen lassen.
Mit bis zu 68 eigenen Niederlassungen verfügen manche Hersteller über ein dichtes Netz werkseigener Standorte. Dies ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche Kennziffer. Es beschreibt das Ausmaß eines strukturellen Wettbewerbs, der innerhalb eines Markensystems stattfindet: Herstellerniederlassungen und Händler verkaufen dieselben Fahrzeuge - an dieselben Kunden - in denselben Regionen. Für Händler, die erhebliche markenspezifische Investitionen getätigt haben und exklusiv an einen Hersteller gebunden sind, ist das eine unbequeme Realität. Für Juristen ist es ein handfestes kartellrechtliches Spannungsfeld.
Der duale Vertrieb spitzt sich zu
Der sogenannte duale Vertrieb - der gleichzeitige Absatz über eigene Niederlassungen und unabhängige Vertragshändler - ist kein neues Phänomen. Neu ist die Schärfe, mit der er sich 2026 zuspitzt. Während etablierte Hersteller ihre Händlernetze konsolidieren, bleibt die Niederlassungspräsenz stabil oder wächst sogar. Das Ergebnis: Mehr Marktdruck auf weniger Händler, die gleichzeitig mit einer immer präsenteren werkseigenen Konkurrenz umgehen müssen.
Bei einigen Herstellern berichteten Händler nach der Umstellung auf neue Händlerverträge über reduzierte Grundmargen und eine stärkere Abhängigkeit von variablen Boni. Gleichzeitig entsteht durch hohe Eigenzulassungsanteile ein starker Vermarktungsdruck in einem schwierigen Umfeld. Kleinere Händlerbetriebe haben es in diesen Konstellationen zunehmend schwer...
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