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Ausgabe 01-02/2008: Jetzt registrieren

14.01.2008 00:00 Uhr

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Versicherungsvermittlung / Wer weiterhin Versicherungen

vermitteln will, muss

sich bis spätestens

31. Dezember 2008 bei

seiner IHK registrieren lassen.

Jetzt registrieren

Von Doris Plate

Still ruht der See bisher noch in den meisten Industrie- und Handelskammern (IHK), was die Registrierung von Autohäusern für die Versicherungsvermittlung angeht. Dabei ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlungsrechtes bereits am 22. Mai 2007 in Kraft getreten (wir berichteten in AUTOHAUS 7/2007, Seite 12). Seither müssen alle Autohäuser, die Versicherungen vermitteln, sich bei ihrer IHK registrieren lassen. Für Autohäuser, die bis Ende 2006 mit der Versicherungsvermittlung begonnen haben, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2008. Dennoch sollten die Betriebe dies nicht auf die lange Bank schieben, raten die Experten der IHK. Sie erwarten in der zweiten Jahreshälfte einen…

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