Versicherungsvermittlung / Wer weiterhin Versicherungen
vermitteln will, muss
sich bis spätestens
31. Dezember 2008 bei
seiner IHK registrieren lassen.
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Von Doris Plate
Still ruht der See bisher noch in den meisten Industrie- und Handelskammern (IHK), was die Registrierung von Autohäusern für die Versicherungsvermittlung angeht. Dabei ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlungsrechtes bereits am 22. Mai 2007 in Kraft getreten (wir berichteten in AUTOHAUS 7/2007, Seite 12). Seither müssen alle Autohäuser, die Versicherungen vermitteln, sich bei ihrer IHK registrieren lassen. Für Autohäuser, die bis Ende 2006 mit der Versicherungsvermittlung begonnen haben, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2008. Dennoch sollten die Betriebe dies nicht auf die lange Bank schieben, raten die Experten der IHK. Sie erwarten in der zweiten Jahreshälfte einen…
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