Klare Worte
Nacherfüllungsverlangen – Der BGH hat in einem Urteil die bisherige Rechtsprechung zum Mangelbegriff und Gewährleistungsausschluss bestätigt.
AUTOHAUS-juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Für den Fahrzeugverkäufer ist die Möglichkeit, Mängel nachbessern zu können, von besonderer praktischer Relevanz. Ist ein Mangel behebbar, so hat der Käufer vor Erklärung des Rücktritts und vor Geltendmachung von Schadensersatz- oder Minderungsrechten vom Verkäufer wirksam die Nacherfüllung zu verlangen und hierfür eine angemessene Frist zu setzen. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen wurden vom BGH in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 19.12.2012 (Aktenzeichen VIII ZR 9612) nochmals eingehend behandelt.
Das Wanderboot
In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um ein gebrauchtes Motorkajütboot samt Trailer. Die Übertragbarkeit für die Kfz-Branche ist uneingeschränkt gegeben…
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