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Unterlassungserklärung: Neue Kündigungsmöglichkeit

08.07.2024 08:03 Uhr
Ausgabe 13/2024 Seite 056

Die kürzlich in Kraft getretene Pkw-EnVKV bietet Händlern nun unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung nachträglich zu kündigen.

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