Scheinwerferprüfung: Neue Richtlinie nicht überzeugend
Die zum Jahreswechsel im Verkehrsblatt veröffentlichte neue HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie bringt nicht die erhoffte Klarheit für Einstellplätze. Eine eilig nachgeschobene Verbesserung bringt immerhin ein Plus an Rechtssicherheit.
Kurz vor Jahreswechsel hat der Verordnungsgeber die "Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie)" veröffentlicht. Sie soll bei Prüforganisationen, Werkstattbetreibern und Kalibrierdienstleistern für mehr Klarheit bei der Beurteilung von SEP-Systemen sorgen.
Diese Richtlinie wurde jetzt im Verkehrsblatt 2/2019 sogar noch ergänzt bzw. korrigiert ( siehe nächste Seite). Zum einen sollen damit redaktionelle Fehler in der Fassung vom Dezember korrigiert werden. Viel wichtiger ist aber die Feststellung, dass die durch die DAkkS akkreditierten Kalibrierlabore Rechtssicherheit erhalten und bis 31.12.2020 die Kalibrierung durchführen dürfen. In der knapp zweijährigen Übergangszeit sollen die bisherigen Empfehlungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI…
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