Neuer Anlauf?
DEKRA-Urteile E Die Klagen zweier BMW-Händler gegen die Dekra wurden in der Berufungsinstanz abgewiesen. Für eine Klage gegen BMW gab es allerdings eine Art Gebrauchsanweisung. Autohaus Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Viele Vertragshändler litten in den letzten Jahren an den Geschäften mit den Leasing-Rückläufern und dem damit übernommenen Verwertungsrisiko. Einige Betriebe überlebten die Situation auch nicht. Die langjährigen Verträge mit den Leasinggesellschaften der Hersteller oder anderen Leasinganbietern beinhalteten Konditionen, die in den Jahren ab 2005 nicht den realen Bedingungen des Gebrauchtwagenmarkts entsprachen und empfindliche Verluste verursachten. Schnelle Lösungen gab es nicht, denn selbst wenn die Rahmenabkommen kündbar waren, kamen vorhersehbar noch immer die unter Geltung der Vereinbarung zuletzt ausgelieferten Fahrzeuge nach 12, 24 oder…
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